Nord Stream 2 fällt unter EU-Recht

Nord Stream 2 fällt unter EU-Recht

Die Bundesnetzagentur wird nach Informationen des „Handelsblatts“ eine Freistellung der Ostseepipeline Nord Stream 2 von der EU-Regulierung ablehnen. Die Entscheidung werde damit begründet, dass nur Projekte freigestellt werden können, die bis Mai 2019 abgeschlossen wurden. Dies sei bei der Pipeline „nach einem baulich-technischen Begriffsverständnis“ aber nicht der Fall. Die Betreiber der Pipeline hatten argumentiert, dass sie bis zum Stichtag bereits über milliardenschwere Investitionen entschieden hätten, die es vor der EU-Regulierung zu schützen gelte. Sie schreibt vor, dass der Gasproduzent und der Betreiber der Pipeline zumindest auf der deutschen Teilstrecke nicht identisch sein dürfen. Das ist aber bei Nord Stream 2 offenbar der Fall, da Gazprom auch Eigentümer der Betreibergesellschaft der Pipeline ist. Quellen: Handelsblatt (DE), Kommersant (RU)

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

Titelbild
Quelle: Axel Schmidt / Nord Stream 2[/su_spoiler] ^*^