Russland soll 2019 aus Europarat ausgeschlossen werden

Russland soll 2019 aus dem Europarat verbannt werden

Der Generalsekretär des Europarats, Thorbjørn Jagland, droht Russland mit einem Ausschluss aus der Organisation. Bereits seit vier Jahren herrscht ein Konflikt zwischen der Regierung in Moskau und dem Europarat. Ein Ende der Krise ist nicht in Sicht.

Russland und der Europarat sind weiterhin unversöhnlich. Im Zuge der Krim-Annexion im Jahr 2014 hatte die in Straßburg ansässige Organisation Strafen gegen 18 russische Abgeordnete verhängt. Zudem verlor Russland unter anderem Stimmrechte. Deshalb verweigert Moskau seit Sommer 2017 jegliche Beitragszahlungen. Alleine 2018 wären etwa 33 Millionen Euro fällig gewesen. Generalsekretär Jagland droht deshalb mit einem Ausschluss Russlands.

Der Europarat wurde 1949 gegründet und umfasst heute 47 Länder, darunter Deutschland und Russland. Die Organisation hat zur Aufgabe, über die Einhaltung von Menschenrechten zu wachen und sozialen sowie wirtschaftlichen Fortschritt zu fördern. Sie tagt viermal pro Jahr und agiert unabhängig von der EU. Zudem wählt der Europarat die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und schickt Beobachtermissionen in die Mitgliedsstaaten.

Dass Russland in Zukunft Teil der europäischen Organisation bleibt, wird immer unwahrscheinlicher. Walentina Matwijenko, Vorsitzende des russischen Föderationsrats, denkt bereits öffentlich über einen Austritt nach.

Kein Kompromiss in Sicht

Die Abstimmung über eine Kompromisslösung wurde von den Mitgliedern des Europarats mehrheitlich abgelehnt. Stattdessen soll der Vorschlag bei der nächsten Sitzung diskutiert werden. Eine Rückkehr der russischen Delegation im nächsten Jahr wird somit äußerst unwahrscheinlich.

Moskau fordert den Europarat auf, dass nationale Delegationen generell keine Stimmrechte mehr verlieren können. In einer kürzlich geführten Debatte wurde aber lediglich vorgeschlagen, die Mehrheiten zur Verhängung entsprechender Sanktionen zu erhöhen. Außerdem sollen wichtige Wahlen wie die Ernennung der Richter für den Menschengerichtshof von den Strafmaßnahmen ausgeschlossen werden. Doch vor allem die Ukraine und ehemalige Länder der UdSSR lehnten die Vorschläge scharf ab. Die nötige Zweidrittelmehrheit für einen Kompromiss blieb außer Reichweite.

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Quelle: symbiot / Shutterstock.com[/su_spoiler]