Reisefreiheit zwischen Russland und Belarus beschlossen

Russisch-Weißrussische Union: “Schengen” für zwei

Russland und Belarus wollen zukünftig gegenseitig Visa anerkennen. Das wurde nun bei einem Treffen der beiden Außenminister in Minsk besiegelt. Probleme für Ausländer an der russisch-belarussischen Grenze sollen damit der Vergangenheit angehören.

von Jiří Hönes

Reisende brauchen künftig nur noch ein Visum, um Russland und Belarus besuchen zu können. Der russische Außenminister Sergej Lawrow und sein belarussischer Amtskollege Wladimir Makej unterzeichneten Mitte Juni in Minsk ein entsprechendes Abkommen.

Bis dieses in Kraft tritt, muss es noch von beiden Staaten ratifiziert werden. Solange die Grenzschließung aufgrund der Corona-Pandemie andauert, hat es ohnehin nur formellen Charakter. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Art Schengen für zwei. Sergej Lawrow sagte bei der Unterzeichnung, das Abkommen werde den gemeinsamen Aufbau eines Unionsstaats fortsetzen.

Gute Nachrichten für den Tourismussektor

Tourismusvertreter äußerten sich bereits positiv. Das Abkommen eröffne der Tourismusbranche beider Länder neue Möglichkeiten, sagte Jurij Barsykin, Vizepräsident des russischen Tourismusverbands, gegenüber der Zeitung „Rossijskaja Gaseta“. In der Tat werden durch die neue Regelung Reisen durch beide Länder deutlich vereinfacht. Das kommt sowohl Individual- reisenden als auch Veranstaltern organisierter Touren zugute.

Für Angehörige von Drittstaaten ist bislang der Übergang von Russland nach Belarus und umgekehrt nur eingeschränkt möglich, auch mit gültigen Visa für beide Länder. Das Problem ist, dass die beiden Staaten bereits seit 1995 keine Grenzkontrollen mehr durchführen. Russland lässt eine Einreise laut Gesetz nur an offiziellen Grenzübergängen zu, doch solche existieren zu Belarus schlicht nicht – mit einer Ausnahme am Dreiländereck mit der Ukraine. Lange Zeit haben sich die russischen Behörden nicht daran gestört, doch seit 2016 wurde dem Thema vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt.

Fortan wurden Autofahrer bei Kontrollen zur Rückkehr aufgefordert, auch wenn sie gültige Visa vorweisen konnten. In den internationalen Zügen der Russischen Eisenbahnen aus Frankreich, Deutschland und Polen wurde die Einreise dagegen stillschweigend geduldet.

Das Ende eines langen Verhandlungsprozesses

Als Belarus im Jahr 2017 die visafreie Einreise für Angehörige von 80 Ländern über den Flughafen Minsk einführte, reagierte Russland damit, Flüge aus Belarus an internationale Terminals zu verlegen. Man wollte sicherstellen, dass niemand unkontrolliert aus Drittstaaten einreist. Zudem wurde an der Landesgrenze eine Grenzzone eingerichtet, die für Drittstaatsangehörige gesperrt ist.

Ausnahmen von der unglücklichen Situation gab es bislang im Rahmen von internationalen Sportereignissen. Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2018 erlaubten beide Staaten die visafreie Einreise in Verbindung mit gültigen Eintrittskarten für eines der Fußballspiele für den gesamten Zeitraum des Turniers. Der Übertritt der Grenze war an bestimmten Straßenverbindungen, in Zügen und per Flugzeug erlaubt. Umgekehrt wurde diese Regelung bei den Europaspielen in Minsk 2019 angewendet.

Das jetzt unterzeichnete Abkommen war schon lange in Vorbereitung. Ende 2018 war die Unterzeichnung in letzter Minute geplatzt. Wie lange die Ratifizierung in Anspruch nehmen wird, konnte das russische Innenministerium auf Anfrage nicht mitteilen. Fest steht, dass das Abkommen 30 Tage nach Erledigung aller internen Formalitäten auf beiden Seiten in Kraft tritt.

Enge Kooperation zwischen Moskau und Minsk

Beide Staaten wollen bei Informationen über Grenzübertritte, ausgestellte und stornierte Visa und andere Dokumente, die die Einreise und den Aufenthalt gestatten, eng zusammenarbeiten, wie die „Rossijskaja Gaseta“ meldet. Personen, denen die Einreise in eines der beiden Länder versagt wurde, dürfen fortan auch nicht mehr in das andere Land einreisen. Für Russland betrifft dies wohl über 1,5 Millionen Menschen, wie der politische Analyst Dmitrij Bolkunez gegenüber der „Deutschen Welle“ sagte.

Laut dem Text des Abkommens, der auf der Website des russischen Außenministeriums veröffentlicht wurde, behalten sich beide Seiten vor, bestimmten Personen die Einreise zu verweigern oder den Aufenthalt zu verkürzen, wenn eine Gefahr für die Sicherheit oder öffentliche Ordnung besteht. Zudem wird der Grenzübertritt auf dem Landweg nicht überall möglich sein. Das Abkommen nennt eine Liste von sechs Straßenübergängen, die benutzt werden dürfen. Mit Zug und Flugzeug soll es dagegen keinerlei Einschränkungen geben.

Dieser Text erschien zuerst in der Moskauer Deutschen Zeitung.

Titelbild
Titelbild: Wikimedia / Commons (CC BY 2.0)
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