Vereinfachte GmbH-Gründung in Russland geplant

Die russische Regierung hat Pläne zur vereinfachten Registrierung von russischen GmbH (OOO) bestätigt.

Hierzu erging die Verordnung Nr. 317-r vom 7. März 2013 über die Verbesserung des Registrierungsverfahrens für juristische Personen und Einzelunternehmer.

Das Registrierungsverfahren ist bisher noch recht kompliziert und formalistisch und soll so deutlich modernisiert werden. Dennoch ist Russland im Doing Business Report 2013 in der Kategorie „Starting a Business“ bereits auf Platz 101 – knapp vor Deutschland, das auf Platz 106 zurückgefallen ist.

Die Änderungen sind Teil der politischen Initiative zur Verbesserung des Investitionsklimas in Russland, die im Mai 2012 per Präsidialverordnung Nr. 596 ergangen war.

Das Registrierungsverfahren soll deutlich verkürzt und die Anzahl der notwendigen Verfahrensschritte reduziert werden. Die Einreichung der Registrierungsunterlagen soll künftig auch durch Notare und Anwälte möglich sein. Ob allerdings eine Online-Registrierung möglich sein wird, ergibt sich konkret nicht aus der Verordnung.

Bisher hat der Gründungsgesellschafter den Antrag persönlich zu stellen und einzureichen. Auch die Fristen für die Einzahlung des Stammkapitals sollen gelockert werden. Bisher sind 50 % des Stammkapitals vor Gründung auf ein sogenanntes „Akkumulationskonto“ einzuzahlen, der Rest innerhalb eines Jahres nach Gründung. Nunmehr ist vorgesehen, dass die erste Einzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Gründung möglich sein soll.Damit würde die Notwendigkeit der Eröffnung eines Akkumulationskontos entfallen. Darüber hinaus soll auch die Verwendung einer „Standardsatzung“ möglich sein. Dies entspricht allerdings schon jetzt häufig der Praxis. Auch die Notwendigkeit, bereits mit Gründung über einen Unternehmensstempel verfügen zu müssen, soll gelockert werden.

Des Weiteren sollen die Fristen zum Informationsaustausch zwischen der Registrierungsbehörde und den staatlichen Fonds verkürzt werden.Eine weitere Verbesserung stellt die Aufhebung der Verpflichtung von Unternehmen dar, die Steuerbehörde und Fonds über die Eröffnung von Konten zu informieren. Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sind indes verschiedene Gesetze zu ändern, wie z.B. das GmbH-Gesetz sowie das Registrierungsgesetz.

Autor: Thomas BrandBinetzky Brand & Partner, Wirtschaftsrecht und Rechtsdurchsetzung in Russland, Moskau für Ostexperte – Business in Russland | Expertentipps für Ihr Russlandgeschäft.

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