Die Gründung einer Firma in Russland – ein Leitfaden

Die Gründung einer Firma in Russland – ein Leitfaden

Bei der Gründung einer eigenen Betriebsstätte in Russland, stellt sich zunächst die Frage nach der zu wählenden Rechtsform. Die am meisten verbreiteten Rechtsformen in Russland sind Repräsentanz, Filiale und GmbH (OOO).

Viktor Malyshev, Artax Rufil Consulting
Viktor Malyshev, Artax Rufil Consulting

Die Repräsentanz ist eine gesonderte Betriebsstätte, die das Recht hat, die Interessen der Muttergesellschaft zu vertreten. Darunter fallen Aufgaben wie Marketing und Werbung, Aufbau von Kontakten, Sprecherfunktion etc. Es ist der Repräsentanz in Russland nicht gestattet, kommerzielle Tätigkeiten auszuführen. Die Repräsentanz ist keine juristische Person im Sinne des Gesetzes.

Die Filiale darf die Funktion einer Repräsentanz ausüben und darüber hinaus kommerziell tätig sein. Die kommerzielle Tätigkeit erfolgt jedoch ausschließlich im Namen der Muttergesellschaft. Das bedeutet, dass alle Verträge ausschließlich über die Muttergesellschaft abgeschlossen werden. Die Filiale ist ebenfalls keine juristische Person im Sinne des Gesetzes. Der Nachteil der Filiale liegt in der Haftungsregelung. Für die gesamte Tätigkeit der Filiale haftet gegenüber Vertragspartnern und russischem Staat die Muttergesellschaft.Ist eine rein kommerzielle Tätigkeit in Russland geplant, so ist die Filiale aufgrund der Durchgriffshaftung auf die Muttergesellschaft eher nachteilig.

Die russische GmbH – auf Russisch Obschestvo s Ogranitschennoi Otvetstvennostiu („OOO“) – ist eine juristische Person nach russischem Recht. Sie darf im vollen Umfang kommerziell tätig werden und jeder legalen Tätigkeit nachgehen. Genau wie bei einer deutschen GmbH haften die Gesellschafter der OOO nur mit ihren Einlagen. Die beschränkte Haftung ist der große Vorteil der OOO gegenüber der Filiale.

Anders als in Deutschland, gilt die OOO erst zum Zeitpunkt der Eintragung in das einheitliche staatliche Register durch die Steuerbehörde als gegründet. Vor Eintragung in das staatliche Register darf nicht im Namen der GmbH im Rechtsverkehr aufgetreten werden. Ein Konstrukt, wie eine Vor-GmbH ist in Russland nicht vorgesehen.Nach der Eintragung in das staatliche Firmenregister werden die zwei zentralen Identifizierungsnummern – die OGRN („HRB Nummer“) und die INN („Steuernummer“) vergeben. Nach der Konteneröffnung und Herstellung eines Firmenstempels kann die OOO operativ tätig werden.

Was Sie vor der Unternehmensgründung in Russland beachten sollten

Wichtige Punkte, die vor der Gründung zu beachten sind, und die wichtigsten für eine Gründung vorzubereitenden Unterlagen werden im Folgenden behandelt.

  1. Eine OOO darf maximal 50 Gesellschafter haben. Wird diese Zahl überschritten, muss die OOO in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
  2. Eine ausländische juristische Person kann grundsätzlich Gesellschafterin einer
    russischen OOO werden, darf jedoch nicht 100% der Anteile halten, wenn die
    Muttergesellschaft nur einen Gesellschafter hat – sogenanntes „Enkelverbot“. Beim
    zweiten Gesellschafter kann es sich auch um eine ausländische juristische oder
    natürliche Person handeln. Eine Beteiligung des zweiten Gesellschafters von 1%
    genügt.
  3. Bei der Gründung ist die genaue Firmenbezeichnung der OOO festzulegen. Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung einzelner Begriffe wie „Russische Föderation“, „Russland“, offizielle Bezeichnungen und davon abgeleitete Begriffe untersagt ist. Die Nutzung einzelner Städtenamen kann ebenfalls Genehmigungs- und gebührenpflichtig sein.
  4. Jedes Unternehmen und jede Repräsentanz in Russland muss eine juristische Adresse haben. Diese muss schon bei der Gründung den Behörden vorgelegt werden. Die juristische Adresse dient den Behörden, in erster Linie dem Finanzamt, als Kontaktadresse zum Unternehmen. Der Antrag auf Firmenregistrierung wird ohne das Vorliegen einer juristischen Adresse grundsätzlich abgelehnt. Sowohl Steuerbehörde, als auch Banken handhaben dies sehr streng.
  5. Um eine juristische Adresse vorweisen zu können, bedarf es der Bestätigung des Vermieters in Form eines Garantieschreibens und einer beglaubigten Kopie des Eigentumsnachweises über die Immobilie.

Das Mindeststammkapital einer OOO beträgt gem. Art. 14 Nr. 1 GmbHG – 10.000 RUB (ca. 250 EUR) und ist vor der Eintragung von den Gesellschaftern zu mindestens 50% auf ein Akkumulationskonto einzuzahlen. Es ist zu empfehlen, den gesamten Betrag auf einmal zu überweisen.

Geschäftsführung und Vertretung in Russland

Die zwingend erforderlichen Organe der russischen GmbH sind:

•        die Gesellschafterversammlung und

•        der Generaldirektor als Einzelexekutivorgan.

Die Stellung des Generaldirektors entspricht der des Geschäftsführers in Deutschland. Der Generaldirektor führt das laufende Geschäft. Für etwaige Gesetzesverstöße seitens der OOO haftet er mitunter auch persönlich.

Kontrollmechanismen wie das Vier-Augen-Prinzip sind nach der russischen Gesetzgebung nicht vorgesehen. Es kann nur ein Generaldirektor eingesetzt werden. Dieser ist alleinvertretungsberechtigt – grundsätzlich auch dann, wenn ein kollektives Exekutivorgan (Vorstand der Direktion) eingesetzt wird.

Eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Generaldirektors nach außen findet nicht statt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Umfang der Vertretungsbefugnis durch die Satzung zu begrenzen. Wie in Deutschland, bedarf es jedoch seitens des Kontrahenten einer positiven Kenntnis von der Beschränkung. Anderenfalls ist die Beschränkung unwirksam und das Rechtsgeschäft gültig.

Es ist zu empfehlen, seine Bank und die wichtigsten Vertragspartner über die Beschränkungen des Generaldirektors in Kenntnis zu setzen. Eine nachweisliche Übermittlung der Satzung würde hier ausreichen.

Die Amtszeit des Generaldirektors einer OOO ist in der Satzung festzulegen. In der Regel werden ein bis drei Jahre angesetzt. Bei Bedarf kann eine Satzungsänderung vorgenommen werden.

Der Generaldirektor unterliegt dem russischen Arbeitsrecht und ist demnach Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag. Aus Gründen des Eigentumsschutzes besteht für den Generaldirektor jedoch kein allgemeiner Kündigungsschutz. Der Generaldirektor kann jederzeit mit einer Kompensation von mindestens drei Monatsgehältern entlassen werden. Die Entlassung erfolgt je nach Bestimmungen in der Satzung entweder durch die Gesellschafterversammlung oder den Direktorenrat.

Ein ausländischer Staatsbürger hat ebenfalls das Recht den Posten eines Generaldirektors zu bekleiden. Hierzu benötigt er jedoch eine Arbeitserlaubnis. Diese muss im Namen der OOO und vor der Ernennung zum Generaldirektor beantragt und erteilt werden. Es ist daher ratsam bei der Gründung einen nominellen Generaldirektor mit russischer Staatsbürgerschaft einzusetzen und nach der Erteilung der Arbeitserlaubnis einen Wechsel des Generaldirektors vorzunehmen.

Die Ausstellung der Arbeitserlaubnis dauert etwa drei Monate. In diesem Zeitraum kann unsere Kanzlei die Position des Generaldirektors in Ihrem Auftrag übernehmen.

Gesellschaftervertrag

Sind mehrere Gesellschafter vorgesehen, ist unbedingt ein Gesellschaftervertrag abzuschließen. Dieser regelt die wichtigsten Punkte zur Gründung, Geschäftsführung und der Zusammenarbeit der Gesellschafter. Der Gesellschaftervertrag bestimmt die Gewinnverteilung, sowie den Eintritt und Austritt der Gesellschafter aus der Gesellschaft.

Beschluss der Gesellschafter über die Gründung

Der Beschluss der Gesellschafter über die Gründung ist für die Eintragung der Gesellschaft in das einheitliche staatliche Register zwingend erforderlich. Dieser Beschluss entspricht in vielen Punkten dem Gesellschaftervertrag. Die wichtigsten zusätzlichen Punkte, die im Beschluss der Gesellschafter über die Gründung enthalten sind:

  • Umfassende Angaben zu allen Gesellschaftern;
  • Eröffnung und Bestimmung des Vorsitzenden und des Sekretärs (Vorsitzender und Generaldirektor der zu gründenden Gesellschaft dürfen nicht dieselbe Person sein. Eine davon Ausnahme existiert bei Alleingesellschaftern.);
  • Beschluss über die Gründung der OOO mit Firmenbezeichnung, Sitz und Höhe des Stammkapitals;
  • Regelung über Form und Einzahlung des Stammkapitals;
  • Bestätigung der Satzung;
  • Wahl des Generaldirektors;
  • Beschluss über die Eintragung der OOO in das einheitliche staatliche Register.

Die Entscheidung über diese Tagesordnungspunkte muss einstimmig erfolgen. Diese Auflistung ist nicht abschließend und kann um weitere Punkte ergänzt werden. Einen Musterbeschluss finden Sie Download-Bereich unserer Homepage oder auf Anfrage.

Satzung

Die Satzung ist die „Verfassung“ der Gesellschaft und das einzige Gründungsdokument, welches zum wesentlichen Teil durch die Gesellschafter selbst gestaltet werden kann. Folgende Punkte sind in der Satzung festzuschreiben:

  • Firmenbezeichnung – vollständige und abgekürzte Version;
  • Sitz der Gesellschaft;
  • Leitung, Vertretung und Abstimmungsverfahren über jeweilige Beschlüsse;
  • Rechte und Pflichten der Gesellschafter;
  • Regelungen über die Anteilsübertragung;
  • Angaben zur Aufbewahrung von Gesellschaftsunterlagen und dem Einsichtsrecht der Gesellschafter;
  • Amtszeit des Generaldirektors;
  • weitere Angaben.

Eine Mustersatzung der Satzung finden Sie in unserem Download-Bereich oder auf Anfrage.

Eintragung ins einheitliche staatliche Register

Erst mit der Eintragung in das einheitliche staatliche Register („EGRJUL“) gilt die OOO in Russland als gegründet.

Dafür ist das Anmeldeformular (Registrierungsform Nr. 11001) von den Gesellschaftern auszufüllen, notariell zu beglaubigen und bei der zuständigen Steuerbehörde einzureichen. Danach erfolgt die Eintragung der OOO innerhalb von 5 Arbeitstagen.

Die Registrierungsform ist vom Gründungsgesellschafter in eigenem Namen zu unterzeichnen. Ist der Gründer eine juristische Person, so liegt die Befugnis zur Unterzeichnung beim Geschäftsführer der Gründungsgesellschaft.

Die Unterschrift ist notariell zu beglaubigen, dabei müssen alle Gesellschafter die Registrierungsform in Russisch bei einem Notar persönlich unterschreiben. Nach geltendem Recht muss dies nicht unbedingt bei einem Notar in Russland erfolgen. Es wird auch eine Beglaubigung bei einem Notar im Ausland akzeptiert. Die Beglaubigung ist dann jedoch zusätzlich mit einer Apostille zu versehen. Anschließend müssen die Beglaubigungen in Russland notariell übersetzt werden.

Nach kürzlich erfolgter Gesetzesänderung erfolgt die Anmeldung der OOO beim Pensionsfond und Statistikamt automatisch im Anschluss an die Registrierung

Schritte, welche nach der Registrierung zu unternehmen sind, um den Gründungsprozess abzuschließen:

  • Erstellung eines Firmenstempels;
  • Erstellung der Gesellschafterliste;
  • Konteneröffnung

Konteneröffnung in Russland

Nach der Eintragung in das staatliche Handelsregister EGRJUL erfolgt die Eröffnung des Bankkontos. Erst wenn das Bankkonto eröffnet ist, ist die OOO voll handlungsfähig.

Es gibt die Möglichkeit, bei der Bank mehre Unterschriftsberechtigte einzutragen, welche entweder unabhängig voneinander oder nur gemeinsam Bankoperationen freigeben können. Dieses Vier-Augen-Prinzip stellt einen starken Kontrollmechanismus über die Unternehmensfinanzen dar.

Der zweite Unterschriftsberechtigte muss nicht zwingend ein Angestellter der betreffenden OOO sein. Die Zweitunterschrift ist auch auf einen Mitarbeiter der Muttergesellschaft oder einer Rechtsanwaltskanzlei übertragbar.

Sind zwei Unterschriftsberechtigte bei der Bank eingetragen, wird diese Vorgabe auch auf das Online-Banking übertragen. Das bedeutet, dass die Überweisungen und Unterzeichnungen von Unterlagen im Online-Banking nur mit zwei elektronischen Signaturen möglich sind.

Diese Regelung kann die Kontrolle der ausländischen Muttergesellschaft über die Finanzen ihrer Tochtergesellschaft erheblich verbessern. Die Bank orientiert sich auch an der Satzung der OOO, welche die Amtszeit des Generaldirektors festschreibt. Wird dessen Amtszeit nicht fristgerecht verlängert, werden die Konten für alle Zahlungsausgänge solange gesperrt, bis die Amtszeit verlängert oder ein neuer Generaldirektor eingesetzt wird

Gründung einer OOO durch zwei juristische Personen als Gesellschafter

Wenn die OOO durch zwei juristische Personen als Gesellschafter gegründet werden soll, bedarf es der folgenden Dokumente:

  • Vollmachten für Artax Rufil Consulting von jedem Gründungsgesellschafter, notariell beglaubigt und mit einer Apostille nach der Haager Konvention versehen. Von jeder Vollmacht werden zwei Exemplare benötigt;
  • Amtlich beglaubigte und apostillierte Kopie des Handelsregisterauszuges der Gründungsgesellschafter (zwei Exemplare) und deren Satzung. Die Handelsregisterauszüge dürfen bei Einreichung an die Steuerbehörde nicht älter als drei Monate sein;
  • Amtlich beglaubigte und apostillierte Kopie des Gesellschaftervertrages jedes Gesellschafters (je zwei Exemplare);
  • Garantieschreiben des Vermieters sowie weitere Unterlagen, welche die Adresse der Gesellschaft bestätigen;
  • Vollständige und die abgekürzte Bezeichnung der OOO;
  • Juristische Adresse der OOO mit Telefon- und Faxnummer;
  • Tätigkeitsfelder der Gesellschaft;
  • Name und Vorname der Person, die den Registrierungsantrag beim Notar unterzeichnen soll, deren Passangaben, eine gescannte Kopie des Passes sowie, falls vorhanden, des geltenden Visums, Adresse und Telefonnummer.

Schlusswort

Wir hoffen, dass Sie durch die Lektüre dieses Leitfadens einen Überblick und eine Orientierung zu den typischen Fragen der Firmengründung in Russland gewinnen konnten. Natürlich handelt es sich bei den in diesem Leitfaden genannten Themen nur um eine Auswahl. Wenn Sie weitere Fragen haben und eine professionelle juristische Betreuung wünschen nehmen Sie bitte Kontakt mit Artax Rufil Consulting auf.

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Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern in Moskau helfen wir außerdem bei:

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