Nur Bares ist Wahres – eine kleine Weisheit des Geschäftslebens, die nicht zuletzt auch in Russland gilt. Hier erfahren Sie, was Sie beim Umgang mit Ihrer Firmenbarkasse in Russland beachten müssen.
Um Bargeld in der Firmenkasse halten zu dürfen, müssen Sie bei Ihrer Hausbank zuerst das Kassenlimit (лимит кассовой наличности) und das Scheckbuch (чековая книжка) beantragen. Bei der Kassenführung sind bei jeder Ein- und Auszahlung die entsprechenden Kasseneinnahme-, Kassenausgabe- und Vorschussbelege zu erstellen. Jede Transaktion muss dabei in einer Art Spesenabrechnung (авансовый отчёт) gesondert erfasst werden.
Um Bareinnahmen erzielen zu können, ist die Registrierung eines offiziellen Kassenapparats (кассовый аппарат) bei den Steuerbehörden nötig. Aber auch nach dieser Registrierung dürfen die Kasseneinzahlungen nicht mit den Kassenauszahlungen verrechnet, sondern müssen gesondert bei der Bank eingezahlt werden. Die Annahme von Bargeld ohne registrierten Kassenapparat ist verboten.
Praxistipp: Achten Sie bei Firmenausgaben in bar darauf, dass auf dem Kassenausdruck die Steuernummer des Empfängers angegeben ist und die Leistungen vollständig aufgelistet sind. Bei Warenkäufen müssen Sie zusätzlich einen Warencheck (товарный чек) anfordern. Dieser führt die eingekauften Artikel ein weiteres Mal auf und wird vom Verkäufer an den Kassenzettel geheftet.
Zahlungen in bar sind unkomplizierter und gehen schneller als Banküberweisungen. Der Nachteil liegt darin, dass die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer (НДС, NDS) nicht als Vosteuer geltend gemacht werden kann.
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Dieser Artikel wurde im Juni 2009 unter dem Titel “Der Umgang mit Bargeld” in der Moskauer Deutschen Zeitung veröffentlicht.
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