Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht
Die Nord Stream 2 AG hat wegen der Änderung der EU-Gasdirektive eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Die Änderung sei ein Verstoß gegen “die EU-Rechtsgrundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit”, heißt es vonseiten der Betreibergesellschaft. Sie sei mit dem Ziel entworfen worden, die Ostseepipeline Nord Stream 2 “zu benachteiligen und zu behindern”. Darüber hinaus behalte sich das Unternehmen die Möglichkeit vor, seine Ansprüche nach internationalem Recht durchzusetzen und ein Schiedsverfahren gegen die EU gemäß den Investitionsschutzbestimmungen des Vertrags über die Energiecharta einzuleiten. Quellen: Nord Stream 2 (DE), Vedomosti (RU)
Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.
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