FAQ – Steuererklärungen in Russland: Wer unterschreibt und haftet für die Richtigkeit

Frage: Wenn ein deutsches Unternehmen in Russland einen Buchhaltungsvertrag mit einem Outsourcing-Dienstleister geschlossen hat, wer unterschreibt die Steuererklärungen und wer haftet für deren Richtigkeit?

Antwort: In der Regel werden die Steuererklärungen vom Geschäftsführer unterschrieben. In Russland sind auf den meisten Buchhaltungsdokumenten zwei Unterschriften vorgesehen, und zwar die Unterschrift des Geschäftsführers und die des Hauptbuchhalters.
Wenn eine Firma keinen eigenen Hauptbuchhalter hat, sondern die Buchhaltung an einen externen Dienstleister ausgelagert hat, übernimmt in der Regel der Geschäftsführer auch Pro forma die Funktion des Hauptbuchhalters. Andernfalls wäre der Aufwand unverhältnismäßig groß jedes anfallende Dokument aus dem täglichen Geschäftsverkehr zwischen der Firma und ihrem Buchhaltungsdienstleister hin und her zu schicken
, da sowohl die Unterschrift des Hauptbuchhalters als auch die des Geschäftsführer benötigt wird. Die Funktion des Geschäftsführers und des Hauptbuchhalters kann in Personalunion durch eine Person wahrgenommen werden.

Im Rahmen des Buchhaltungsvertrages ist der Outsourcing-Dienstleister für die Steuerberichte verantwortlich und haftbar. Unabhängig davon, ob der Dienstleister die Steuerberichte als Hauptbuchhalter unterschreibt oder nicht. In der Praxis unterschreibt der Geschäftsführer oder der Interimsgeschäftsführer die Steuerberichte.

Die Haftung des Buchhaltungsvertrages sollte klar geregelt sein. In diesem Zusammenhang müssen die Mitarbeiter hoch qualifiziert sein, um Ihre Buchhaltung und Ihre Steuerberichte verantwortungsvoll und ohne Fehler zu führen. Die Haftung für die Buchhaltung liegt immer beim Outsourcing-Unternehmen. Dies ist in Russland gesetztlich vorgeschrieben.

 

 

 

 

 

Lesetipp: „Buchhaltung und Steuern in Russland“, Februar 2012, Informationsbroschüre von RUFIL CONSULTING, kostenlos erhältlich unter:

http://www.rufil-consulting.com/publication/buchhaltung_und_steuern_in_russland.pdf


Autor: Anton Schneider, RUFIL CONSULTING