Entscheidung über EU-Russland-Sanktionen rückt näher

EU entscheidet über Verlängerung der Russland-Sanktionen

Bald wollen die EU-Staaten über eine mögliche Verlängerung der im Zuge des Ukraine-Konflikts verhängten Strafmaßnahmen gegen Russland entscheiden. Dies berichtet derStandard.at.

Die Entscheidung über die EU-Russland-Sanktionen rückt näher. Aus Kreisen der EU-Kommission soll hervorgegangen sein, dass die EU-Behörde ein technisches Dokument an alle Mitgliedsstaaten über eine Verlängerung der Sanktionen versandt habe. Über die Zukunft der Strafmaßnahmen soll beim nächsten EU-Gipfel am 14./15. Dezember in Brüssel entschieden werden.

Angeblich soll EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in dieser Angelegenheit ein persönliches Schreiben an Österreichs Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) verfasst haben. Jedoch wurde diese Information in EU-Kommissionskreisen dementiert, schreibt derStandard.at.

Zur Erinnerung: Im Juni 2017 hatte die EU ihre sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen Russland bis Januar 2018 verlängert. Dies sei eine Reaktion auf die „illegale Annexion der Krim und Sewastopols“ gewesen, erklärte EU-Ratspräsident Donald Tusk. Die Wirtschaftssanktionen wurden im Zuge der Ereignisse auf der Krim erstmalig am 31. Juli 2014 verhängt.

Sanktionen gegen Russland

Die Wirtschaftssanktionen betreffen diese Bereiche:

  • Ein Waffenembargo.
  • Ein Ausfuhrverbot für Dual-Use-Güter zu militärischen Zwecken.
  • Ein Genehmigungsvorbehalt für die Ausfuhr von Gütern zur Erdölexploration und -förderung sowie verschiedene Dienstleistungen im Energie-Sektor (u. a. Bohrungen und Bohrlochprüfungen).
  • Eine Beschränkung des Zugangs zu den Kapitalmärkten für russische Finanzinstitute (Sberbank, Vneshtorgbank – VTB, Gazprombank, Vnesheconombank – VEB, Rosselkhozbank).
  • Ein Verbot für die Erbringung von bestimmten Dienstleistungen im Energiesektor.

Neben den sektoralen Wirtschaftssanktionen sind weitere EU-Strafmaßnahmen gegen Russland aktiv:

  • Am 23. Juni 2014 verordnete die EU Handelsbeschränkungen für Waren mit Ursprung auf der Krim oder Sewastopol. Diese Sanktionen wurden zuletzt bis zum 23. Juni 2018 verlängert.
  • Am 17. März 2014 beschloss die EU Reisebeschränkungen und das Einfrieren des Vermögens bestimmter Personen und Organisationen. Diese Sanktionen wurden zuletzt bis zum 15. März 2018 verlängert.

Hinweis: Weitere Informationen zu den EU- und US-Sanktionen gegen Russland sowie die russischen Gegensanktionen erhalten Sie bei GTAI.