Die russische „Google-Tax“ in der Neuauslegung des Föderalen Steuerdienstes
Seit dem 1. Januar 2019 gilt für ausländische Unternehmen ein neues Verfahren zur Berechnung und Entrichtung von Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen. Durch die Einführung der neuen Regeln stellen sich zahlreiche Fragen zu den Pflichten ausländischer Unternehmen und ihrer russischen Auftraggeber. Dies betrifft auch voneinander abhängige Unternehmen. Nach monatelangen Verhandlungen mit der Wirtschaft hat der Föderale Steuerdienst Russlands (FNS) nun am 24. April 2019 Erläuterungen zum neuen Verfahren veröffentlicht. Die wichtigsten Aussagen des Steuerdienstes zum Thema elektronische Dienstleistungen werden im Newsletter von Anna Lesova, Of Counsel bei BEITEN BURKHARDT, behandelt.
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