Neue Regelung über Verrechnungspreise in Russland – Darauf müssen sie achten

Seit 1. Januar 2014 ist die bereits zwei Jahre davor beschlossene Gesetzesänderung im Bezug auf Verrechnungspreise vollumfänglich in Kraft. Nicht nur wurde die bisherige gesetzliche Grundlage von Artikel 20 und 40 des Steuergesetzbuches auf den neuen Abschnitt V verlegt, sondern auch eine Vielzahl an Neuerungen eingeführt. Das neue Gesetz entspricht dabei weitgehend der Praxis der westlichen Länder und den Grundsätzen der OECD. So haben Steuerzahler nunmehr die Pflicht so genannte „kontrollierbare Geschäfte“ gesondert in der Buchhaltung auszuweisen. Ein kontrollierbares Geschäft liegt dann vor, wenn es sich um ein Geschäft zwischen sogenannten verbundenen Personen handelt.

Verbundene Personen

Verbundene Personen zeichnen sich durch wirtschaftliche Verbundenheit aus. Meistens handelt es sich hierbei um Unternehmen des gleichen Konzerns (Mutter und Tochterunternehmen), wobei unerheblich ist, ob die Unternehmen juristisch voneinander getrennt sind oder nicht.

Die im neuen Gesetz enthaltenen Tatbestandsmerkmale für kontrollierbare Geschäfte unterscheiden sich zusätzlich grundlegend von den vor 2012 gültigen.

Konnte die Steuerbehörde früher Prüfungen nur bei Geschäften mit Waren, Arbeitsleistungen oder Dienstleistungen, und nur bei gleichzeitigem Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen durchführen:

–          Warentausch (zweiseitig verpflichtendes Geschäft unter Ausschluss von Geld)

–          Durchführung von mehreren Geschäften in einer kurzen Zeitperiode, wobei sich der Preis mehr als 20% vom Marktpreis unterscheiden muss

–          Geschäfte zwischen verbundenen Personen

so ist eine Prüfung nun bei Verdacht auf ein kontrollierbares Geschäft auch ohne Vorliegen der oben genannten Bedingungen und Geschäftstypen möglich. Beispielsweise können davon nun auch Darlehen, Lizenzabkommen etc. betroffen sein.

Im Unterschied zur vorangegangenen Rechtslage, wird von verbundenen Personen automatisch erst ab einer Beteiligung von 25% ausgegangen  (früher 20%). Im Steuergesetzbuch Artikel 105 Absatz 1, Punkt 2, sind elf Tatbestandsmerkmale zur Bestimmung von verbundenen Unternehmen verankert.

Im russischen Steuergesetz werden unter Artikel 105, Absatz 2 die neuen Möglichkeiten zur Bestimmung eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen zwei Personen aufgelistet. Dennoch gestattet das Gesetz subsidiär auch die Annahme, dass verborgene Wirtschaftliche Motive vorhanden sein können und sieht unter der Voraussetzung, dass die Steuerbehörde diese Motive beweisen kann, eine Haftung des Steuerzahlers vor.

Kontrollierbare Geschäfte

Unter einem „kontrollierbaren Geschäft“ versteht man ein Einzelgeschäft zwischen Verbundenen Personen (z.B. eine Warenlieferung). Werden in einer Firma viele dieser Geschäfte durchgeführt, ist es möglich, ähnliche Geschäfte in der Steuererklärung über Verrechnungspreise zusammenzufassen. In der Steuererklärung angeführt werden müssen unbedingt folgende kontrollierbaren Geschäfte:

–          Geschäfte mit ausländischen verbundenen Personen, unabhängig vom Umsatz

–          Geschäfte zwischen verbundenen Personen auf dem Binnenmarkt der Russischen Föderation, deren Umsatz mehr als 1 Mrd. Rubel beträgt

–          Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen, auch wenn sich in der Lieferkette ein drittes Unternehmen befindet. Allerdings nur, wenn das dritte Unternehmen weder Risiken noch Obligationen übernimmt, keine Aktiva verwendet, und auch sonst keine weitere Funktion im Geschäft bekleidet.

Achtung: Die für 2012 und 2013 noch gültige Übergangsregelung, dass die Dokumentation über Verrechnungspreise nur ab einem bestimmten Umsatz vorgelegt werden müssen, ist seit Anfang 2014 nicht mehr in Geltung.

Anerkennung der Preise als Marktpreise

Gemäß dem neuen Gesetz, kontrolliert die Steuerbehörde bei Geschäften zwischen verbundenen Personen auch, ob und wie sehr sich die tatsächlich verlangten Preise von den Marktpreisen unterscheiden. Diese Informationen werden zum Beispiel unter Zuhilfenahme von Auskünften über die Preise und Angebote von russischen und internationalen Börsen eingeholt. War im alten Gesetz noch geregelt, dass sich die tatsächlichen Preise nicht mehr als 20% von den Marktpreisen unterscheiden dürfen, normiert das neue Gesetz diesen Punkt durch Einführung eines „Intervalls der Marktpreise“, wobei der höchst zulässige Prozentanteil für jede Firma individuell berechnet wird.

Auch die Möglichkeiten Verrechnungspreise zu bestimmen wurden erweitert.

Verfahren bis 2012:

–          Preisvergleichsmethode

–          Wiederverkaufspreismethode

–          Aufwandsmethode

Neu seit 2012:

–          Rentabilitätsmethode

–          Gewinnaufteilungsmethode

Dokumentation

Eine Benachrichtigung über kontrollierbare Geschäfte muss den für das jeweilige Gebiet zuständigen Steuerbehörden spätestens am 20. Mai des Jahres, das dem Berichtszeitraum folgt, vorgelegt werden. Die für 2012 gültige Übergangsregelung, wonach der Bericht erst im November vorgelegt werden musste, ist bereits obsolet.

Die Benachrichtigung kann sowohl in Printform als auch elektronisch eingereicht werden, Angaben über kontrollierbare Geschäfte müssen dabei die folgenden Informationen enthalten:

–          Kalenderjahr in dem kontrollierbare Geschäfte getätigt wurden

–          Gegenstand der Geschäfte

–          Angaben über Geschäftsteilnehmer

–          Der volle Name sowie die Steuernummer der Organisation

–          Vor- und Nachname im Fall eines Einzelunternehmers sowie seine Steuernummer

–          Vor- und Nachname der natürlichen Person, wenn diese kein Einzelunternehmer ist

–          Umsatz und Kosten in kontrollierbaren Geschäften, wobei die geregelten Preise markiert werden müssen.

Auf Anfrage der Steuerbehörde muss der Steuerzahler eine Dokumentation über die getätigten kontrollierbaren Geschäfte vorweisen können. Diese Anfrage kann bis spätestens 1. Juni des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres gestellt werden. Obwohl die Dokumentation grundsätzlich keinem Formzwang unterliegt, muss sie dennoch verpflichtend die folgenden Informationen enthalten:

–          Eine Liste mit den Namen der Personen, die am kontrollierbaren Geschäft teilgenommen haben, Beschreibung des Geschäftes, seiner Bedingungen, sowie Informationen zum Verfahren, dass zur Bestimmung des Verrechnungspreises verwendet wurde, Zahlungsbedingungen, Einzahlungsfristen, etc.

–          Tätigkeit des Steuerzahlers, der mit einem kontrollierbaren Geschäft in Zusammenhang gebracht wird

–          Angaben zu den Funktionen der Personen, die Parteien im Geschäft sind

–          Wenn der Steuerzahler die im Kapitel 14.3 des Steuergesetzes angegebenen Verfahren zur Bestimmung des Verrechnungspreises hinzuzieht, muss er auch folgende Informationen vorlegen:

  • Begründung zur Wahl des Verfahrens
  • Liste der benutzten Quellen
  • Berechnung des Intervalls für Marktpreise mit Beschreibung des Verfahrens
  • Umsatz und Kosten im kontrollierbaren Geschäft
  • Angaben zum wirtschaftlichen Vorteil der teilnehmenden Personen im Zuge des kontrollierten Geschäfts
  • Angaben zur Korrektur der steuerlichen Bemessungsgrundlage und der Steuersummen von einem Steuerzahler gem. Artikel 105.3 des Steuergesetzes
  • Angaben zu weiteren Faktoren, die Einfluss auf das Geschäft nehmen können

Sanktionen und Zuständigkeit

Mit der Einführung des Begriffs „kontrollierbares Geschäft“ wurde auch eine neue Art der Revision (Steuerprüfung) eingeführt, welche eigens darauf abzielt, Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit kontrollierbaren Geschäften zu verhindern. Dass eine derartige Steuerprüfung eingeleitet wird, kann folgende Gründe haben:

–          Benachrichtigung von einem Steuerzahler über ein kontrollierbares Geschäft

–          Benachrichtigung über kontrollierbare Geschäfte, während der Steuerprüfung durch die regional zuständige Behörde

–          Informationen, die während einer rückfälligen Steuerprüfung aufgefallen sind und auf kontrollierbare Geschäfte schließen lassen

Achtung: Seit 2014 wird Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit kontrollierbaren Geschäften bestraft. Die Übergangsregelung, die 2012 und 2013 diese Delikte noch straffrei gestellt hatte, ist nicht mehr in Geltung. Bis 2016 beträgt der Umfang der Strafe 20% der hinterzogenen Summe, ab 2017 40%, wobei die Summe nicht geringer als 30 Tsd. Rubel sein darf.

Für eine professionelle Beratung zu russischen Verrechnungspreisen raten wir, sich an einen spezialisierten Buchhaltungs- und Steuerdienstleister zu wenden, der die Bedürfnisse und Anforderungen internationaler Unternehmen in Russland kennt.

Der Text dieses Artikels steht HIER  auch in Form einer Broschüre zum Download zur Verfügung.


Autoren: Josef Steger, Margarita Dranishnikova, RUFIL CONSULTING