Verfassungswidrige Enteignungen in der Schweiz

Die Schweiz wird im Land eingefrorene russische Vermögenwerte voraussichtlich nicht enteignen. Das legt eine Mitteilung der Regierung nahe. Demnach sei das Justizministerium zu dem Schluss gelangt, dass „die entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmäßiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig“. Sie verstoße gegen die Schweizer Verfassung und verletze internationale Verpflichtungen, so die Mitteilung. Die Schweiz hat bisher rund 8 Mrd. US-Dollar an russischem Vermögen eingefroren. Die gesamten russischen Vermögenswerte in dem Land werden auf 162 Mrd. Dollar geschätzt. QuelleForbes (RU), Bundesrat (DE)

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

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