Verträge mit ausländischen Mitarbeitern – neue Berichtsform

Moskau – Informationen über Arbeitsverträge, weitere zivilrechtliche Verträge mit ausländischen Mitarbeitern, sowie die Daten der ausländischen Mitarbeiter selbst müssen regelmäßig an den Migrationsdienst Russlands übermittelt werden. Seit dem 25. Mai 2015 ist dafür eine neue Berichtsform vorgeschrieben. Dies wurde in der Zuordnung des föderalen Migrationsdienstes der Russischen Föderation vom 12. Mai 2015 (Nummer 149) beschlossen.

In Russland tätige Unternehmen sollten darauf achten, diese neue Berichtsform zu verwenden. Die Berichtsform kann auf der Webseite des Föderalen Migrationsdienstes der russischen Föderation eingesehen werden.

Quellen:

Föderaler Migrationsdienst der russischen Föderation www.fms.gov.ru

Fachzeitschrift Glavbukh Nr. 12, Jahrgang 2015, Seite 17