Verträge mit ausländischen Mitarbeitern – neue Berichtsform
Ab 25. Mai 2015 müssen Daten über ausländische Mitarbeiter, Arbeits- und zivilrechtlichen Verträge mit ausländischen Vertragspartnern dem russischen Migrationsdienst vorgelegt werden.
Ab 25. Mai 2015 müssen Daten über ausländische Mitarbeiter, Arbeits- und zivilrechtlichen Verträge mit ausländischen Vertragspartnern dem russischen Migrationsdienst vorgelegt werden.