Russland führt Sondersteuer für Selbstständige ein

Russland führt Sondersteuer für Selbstständige ein

Die russische Staatsduma hat in dritter und letzter Lesung eine Sondersteuer für Selbstständige beschlossen. Dies geht aus einer offiziellen Mitteilung hervor.

Die Sondersteuer soll ab 2019 testweise in Moskau, der Region Moskau, in Kaluga sowie in Tatarstan eingeführt werden. Sie betrifft Personen, die Geld für Dienstleistungen erhalten, ohne bei einem Unternehmen angestellt zu sein. Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an natürliche Personen soll mit einer Rate von 4% besteuert werden. Selbstständige, die Dienstleistungen für Unternehmen bereitstellen, müssen künftig eine Steuer in Höhe von 6% entrichten. Die Höhe des Einkommens darf nicht 200.000 Rubel pro Monat bzw. 2,4 Millionen Rubel pro Jahr überschreiten. Die Sondersteuer soll mittels einer App entrichtet werden.

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