Ähnlich wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind auch in Russland Schwangere und junge Mütter durch das Arbeitsrecht besonders geschützt. Auf was Arbeitgeber in Russland dabei achten müssen, wie viel Sie zahlen müssen und wie viel Schwangerschafts-, Mutterschafts- und Erziehungsurlaub Arbeitnehmern in Russland zusteht, erfahren Sie in diesem Artikel.
Für die Zeit der Schwangerschaft und der Geburt gewährt der Arbeitgeber einen bezahlten Urlaub von insgesamt 140 Kalendertagen. 70 Tage sind vor der Geburt und 70 Tage nach der Geburt zu gewähren. Grundlage für die Gewährung dieses Urlaubs ist eine ärztliche Bescheinigung. In besonderen Fällen kann dieser Urlaub auch länger sein. Zum Beispiel bei einer schwierigen Geburt (70 plus 86 Tage) oder bei der Geburt von Zwillingen (84 + 100 Tage).
Während des Urlaubs wird der Frau das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate gezahlt. Die Obergrenze für die monatliche Zahlung liegt bei 25390 Rubel (ca. 565 EUR). Wenn das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate darüber liegt, steht es dem Arbeitgeber frei, mehr zu zahlen.
Für Frauen mit einem Arbeitsalter von weniger als 12 Monaten, gehen die fehlenden Monate mit dem Satz des gesestzlichen Existenzminimums (4330 Rubel (ca. 96 EUR) pro Monat) in die Berechnung ein.
Auf Wunsch der Mutter muß ihr vom Arbeitgeber Erziehungsurlaub gewährt werden, bis das Kind 3 Jahre alt ist. Dieser ist teilweise bezahlt, teilweise unbezahlt.
Grundsätzlich können der Vater, die Mutter oder ein Vormund diesen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. 1,5 Jahre des Erziehungsurlaubs werden mit 40% des Durchschnittslohns der letzten 12 Monate vom Arbeitgeber bezahlt. Die Untergrenze liegt dabei bei 1798 Rubel (ca. 40 EUR) für das erste Kind und bei 3597 Rubel (ca. 80 Rubel) für das zweite und alle weiteren Kinder. Die maximale Unterstützung für jedes Kind beträgt 7194 Rubel (ca. 160 EUR). Wobei es dem Arbeitgeber frei steht, mehr zu zahlen.
Für die weiteren 1,5 Jahre kann unbezahlter Urlaub genommen werden.
Außer diesen monatlichen Unterstützungen von Schwangeren und jungen Müttern, sieht das russische Recht noch eine Reihe von einmaligen Unterstützungen durch den Arbeitgeber vor. Die wichtigsten davon sind:
- Einmalige Unterstützung von Frauen, die schon vor der 20. Woche der Schwangerschaft ärztlich behandelt werden müssen: einmalig 360 Rubel (ca. 8 EUR).
- Einmalige Unterstützung bei der Geburt des Kindes: einmalig 9592 Rubel (ca. 213 EUR).
Autor: Philipp Rowe | RUFIL CONSULTING | Buchhaltung & Geschäftsaufbau in Russland
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