Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 2: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvisum in Russland

Ausländer (z.B. Deutsche, Österreicher und Schweizer), die in Russland arbeiten möchten, brauchen eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum. Der Ablauf ist dabei wie folgt – Übersicht Arbeitserlaubnis und Arbeitsvisum in Russland:

  1. Das Unternehmen in Russland (z.B. GmbH nach russischem Recht mit ausländischem Kapital) erhält die Erlaubnis, Ausländer in Russland zu beschäftigen. Diese Erlaubnis gilt in der Regel ein Jahr.
  2. Der ausländische Mitarbeiter in Russland (z.B. Deutscher, Österreicher oder Schweizer) erhält die Erlaubnis, selbst in Russland zu arbeiten (Plastikkarte). Diese Plastikkarte gilt in der Regel ein Jahr.
  3. Damit ihr ausländischer Mitarbeiter aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz offiziell nach Russland einreisen kann, muss das Unternehmen in Russland diesen Mitarbeiter offiziell einladen. Dafür muss sich das Unternehmen bei den russischen Migrationsbehörden registrieren lassen.
  4. Nach dieser Registrierung bei den russischen Migrationsbehörden kann das Unternehmen den ausländischen Mitarbeiter nach Russland einladen. Dem ausländischen Mitarbeiter wird eine offizielle Einladung zugeschickt.
  5. Der ausländische Mitarbeiter lässt sich aufgrund dieser Einladung vom russischen Konsulat in seinem Heimatland (z.B. in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz) ein einmaliges Einreisevisum für Russland ausstellen.
  6. Der ausländische Mitarbeiter reist mit diesem einmaligen Einreisevisum nach Russland ein und erhält ein Arbeitsvisum für Russland, welches in der Regel ein Jahr lang gültig ist.
  7. Bei jeder Ein- und Ausreise muss der ausländische Mitarbeiter beim örtlichen Migrationsbüro des Unternehmens oder beim Migrationsbüro an seinem Wohnort in Russland an- und abgemeldet werden.

Damit Ihr Unternehmen die Genehmigung erhält, in Russland Mitarbeiter zu beschäftigen, die nicht die russische Staatsbürgerschaft haben, müssen folgende Dokumente eingereicht werden. Alle Dokumente, welche in einer anderen Sprache als Russisch verfasst sind, müssen außerdem mit einer Apostille versehen und ins Russische übersetzt werden. Checkliste der für die Beantragung der Arbeitserlaubnis einzureichenden Dokumente:

  • Bestätigungsurkunde über die Eintragung der Firma in das Handelsregister (einfach Kopie mit Firmestempel plus notariell beglaubigte Kopie)
  • Bestätigungsurkunde über die Registrierung der Firma bei den Steuerbehörden (einfache Kopie mit Firmenstempel plus notariell beglaubigte Kopie)
  • Satzung der Firma (notariell beglaubigte Kopie)
  • Gründungsvertrag (bei mehr als einem Gesellschafter, notariell beglaubigte Kopie)
  • Handelsregisterauszug (notariell beglaubigte Kopie oder Original)
  • Mietvertrag über Büroräume (Kopie mit Firmenstempel)
  • Protokoll der Bestellung des Geschäftsführers (Kopie mit Firmenstempel)
  • Stellenplan (musterhaft)
  • Entwurf des Arbeitsvertrages
  • Lizenzen, soweit für die Unternehmenstätigkeit in Russland notwendig (notariell beglaubigte Kopie)
  • Ausgefülltes Antragsformular

Damit Ihr ausländischer Mitarbeiter die Erlaubnis erhält, in Russland zu arbeiten, müssen zusätzlich folgende Dokumente eingereicht werden:

  • zwei Fotos 3×4 cm, bunt und matt
  • Kopie des Reisepasses (übersetzt und notariell beglaubigt)
  • Diplom (übersetzt, apostolliert und notariell beglaubigt)
  • Medizinisches Zeugnis (negativer Test auf AIDS, Lepra, Tuberkulose, Syphilis, Geschlechtskrankheiten und Drogensucht)
  • Migrationskarte

Alle auf Deutsch vorliegenden Dokumente müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen sein. Hier können Sie die “Checkliste Arbeitserlaubnis in Russland” als PDF herunterladen.

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