Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 3: Einkommenssteuer für Ausländer in Russland

Jeder, der in Russland Einkommen bezieht, unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Dabei unterscheidet man zwischen Steuerresidenten und Nichtresidenten. Als natürliche Person ist man Steuerresident, wenn man seinen ständigen Wohnsitz in Russland hat, bzw. sich nachweislich mindestens 183 Tage pro Jahr in Russland aufhält. Der Einkommenssteuersatz für Steuerresidenten beträgt pauschal 13% für Nichtresidenten 30%. Um als Ausländer den … WEITERLESEN

Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 2: Arbeitserlaubnis und Arbeitsvisum in Russland

Ausländer (z.B. Deutsche, Österreicher und Schweizer), die in Russland arbeiten möchten, brauchen eine Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum. Der Ablauf ist dabei wie folgt – Übersicht Arbeitserlaubnis und Arbeitsvisum in Russland: Das Unternehmen in Russland (z.B. GmbH nach russischem Recht mit ausländischem Kapital) erhält die Erlaubnis, Ausländer in Russland zu beschäftigen. Diese Erlaubnis gilt in der … WEITERLESEN