Deutschland gegen Telegram – Bußgeldverfahren

Vorwurf der Intransparenz führt zu Bußgeldverfahren

Das Bundesjustizministerium hat zwei Bußgeldverfahren gegen den Messenger Telegram des russischen Milliardärs Pavel Durov eingeleitet. Das Ministerium bestätigte damit Aussagen einer Spiegel-Reportage (hier auf Englisch kostenlos lesbar), man warte noch auf eine Reaktion von Telegram. Der Vorwurf besteht unter anderem darin, dass für Nutzer des Dienstes nicht ersichtlich sei, wie sie gegen verbotene Inhalte vorgehen können. Damit verstoße Telegram gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es wäre das erste Mal, dass ein Messengerdienst auf Grundlage des 2017 beschlossenen Gesetzes bestraft wird. Quelle: Welt (DE), Interfax (RU)

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

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