Google Tax – Was müssen elektronische Dienstleister über die neue Mehrwertsteuerregelung wissen?

Google Tax – Was müssen elektronische Dienstleister über die neue Mehrwertsteuerregelung wissen?

Seit dem 01. Januar 2019 hat sich für ausländische Anbieter von digitalen Services in Russland wieder einiges verändert. Ab sofort müssen sie sich bei den russischen Behörden steuerlich registrieren lassen, wenn sie B2B digitale Leistungen in Russland anbieten.

Das neue Gesetz ist Anfang des Jahres unter dem Namen “Google Tax” offiziell in Kraft getreten und verpflichtet ausländische Anbieter im B2B-Bereich digitaler Leistungen zur steuerlichen Registrierung und Zahlung der russischen Mehrwertsteuer. Digitale Dienstleitungen gelten nun am Ort des Käufers als erbracht und verpflichten dort – also in z.B. Russland – zur Mehrwertsteuerzahlung. Das russische Parlament fördert damit auch automatisch den Wettbewerb zwischen russischen und ausländischen Leistungsanbietern.

Mit dem neuen Gesetz wird darauf abgezielt, die Erhebung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen, da nun der Verkäufer (und nicht wie zuvor der Käufer) für die Zahlung der Mehrwertsteuer bei den russischen Steuerbehörden verantwortlich ist. Vormals galt in Russland das aus Europa bekannte Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer in seinem Land schuldet und der Verkäufer Rechnungen mehrwertsteuerfrei ausstellt.

Was sind digitale Leistungen?

Unter das neue Gesetz fallen 14 Arten digitaler Leistungen wie etwa das Nutzungsrecht von Software, IP, Updates oder Datenbanken, der Zugriff auf Online-Spiele und der Download von Computerspielen auf elektronische Geräte. Ebenso erfasst ist das Nutzungsrecht von elektronischen Medien wie E-Books, Musik, Grafiken oder Videos über das Internet. Zuletzt unterliegen auch Internetportale, Hosting-Dienstleistungen und digitale Werbung sowie Apps ebenfalls der russischen Umsatzsteuer.

Nicht erfasst vom neuen Gesetz sind:

  • Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen mit Offline-Lieferung
  • Verkauf von Spielen oder Software auf physikalischen Medien
  • E-Mail Beratung
  • Bereitstellung von Internet-Diensten

Was genau hat sich verändert?

Bevor das neue Gesetz in Kraft trat, waren ausländische Unternehmen bereits seit 2017 im B2C-Rahmen zur Zahlung der Mehrwertsteuer für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen bei Transkationen mit Einzelpersonen verpflichtet gewesen. Nun gilt die Steuerpflicht auch B2B für Geschäfte mit russischen Organisationen und Einzelunternehmern. Somit wurde die Ungleichbehandlung zwischen in Russland ansässigen Unternehmen und privaten Endkunden aufgehoben.

Wie läuft das Verfahren ab?

Bei der Erbringung von digitalen Dienstleistungen an private oder kommerzielle Um sich beim eigens neu eingerichteten Steuer-Office zu registrieren, muss ein spezielles Formular eingereicht werden. Digitale Leistungen, die nach 01.01.2019 erbracht wurden, werden mit 16.67% versteuert. Die erste Zahlung der Mehrwertsteuer für in Russland verkaufte digitale Leistungen ist am 25. April fällig, was den Ablauf der 3-monatigen Steuerperiode des ersten Quartals 2019 markiert.

Wenn auch Sie für russische Kunden digitale Leistungen erbringen und Fragen zu Ihrer Steuerpflicht in Russland haben, wenden Sie sich gerne an Rufil Consulting.

Titelbild
[toggle title=”Fotoquelle” open=”yes”]Titelbild: PopTika/Shutterstock.com
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