EU verlängert Sanktionen gegen Russland offiziell bis 31.01.2017

Europäischer Rat bestätigt Sanktionsverlängerung

Es war nur eine Frage der Zeit. Jetzt ist es auch offiziell: Die EU hat ihre Sanktionen gegen Russland bis zum 31. Januar 2017 verlängert. Das geht aus einer am heutigen 1. Juli auf der Website des Europäischen Rats veröffentlichten Mitteilung hervor. Unten auf dieser Seite finden Sie auch die Stellungnahme der russischen Seite dazu. 

Am 21. Juni hatten sich die EU-Botschafter bereits auf diese Entscheidung geeinigt (Ostexperte.de berichtete). Heute wurde sie nur noch durch den Europäischen Rat formalisiert. Ursprünglich war das bereits für den 24. Juni angesetzt gewesen. Doch der Ausgang des Brexit-Referendums brachte diese Pläne durcheinander.

Russland verlängerte seine Gegensanktionen, das Lebensmittel-Embargo als Antwort auf die Strafmaßnahmen durch EU, USA, Kanada etc., bereits am 29. Juni um eineinhalb Jahre. Sie gelten nun bis zum 31. Dezember 2017. Durch diese längere Dauer solle mehr Planungssicherheit für die russischen Landwirte entstehen, hatte Ministerpräsident Dmitrij Medwedew erklärt.


Die Mitteilung des Europäischen Rats im Wortlaut:

Der Rat hat am 1. Juli 2016 die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft abzielenden Wirtschaftssanktionen bis zum 31. Januar 2017 verlängert.

Diese Maßnahmen wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für einen anfänglichen Zeitraum von einem Jahr eingeführt. Die Sanktionen wurden im September 2014 verschärft. Sie zielen auf den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie auf den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ab.

Am 19. März 2015 hat der Europäische Rat vereinbart, die Geltungsdauer der Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu knüpfen, für die eine Frist bis zum 31. Dezember 2015 vorgesehen war.

Da diese Vereinbarungen am 31. Dezember 2015 noch nicht vollständig umgesetzt waren, verlängerte der Rat die Sanktionen bis zum 31. Juli 2016. Nach einer Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen hat der Rat beschlossen, die Sanktionen um weitere sechs Monate, d.h. bis zum 31. Januar 2017 zu verlängern.

Mit den durch den Beschluss verlängerten Wirtschaftssanktionen wird insbesondere

  • für fünf große mehrheitlich staatseigene russische Finanzinstitute und die mehrheitlich in ihrem Eigentum befindlichen Tochterunternehmen mit Sitz außerhalb der EU sowie für drei große russische Energieunternehmen und drei Rüstungsunternehmen der Zugang zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU beschränkt;
  • ein Aus- und Einfuhrverbot für Waffen verhängt;
  • ein Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder an militärische Endnutzer in Russland verhängt;
  • der Zugang Russlands zu bestimmten sensiblen Technologien und Dienstleistungen, die für die Erdölförderung und ‑exploration genutzt werden können, eingeschränkt.

Zusätzlich zu diesen Wirtschaftssanktionen hat die EU als Reaktion auf die Ukraine-Krise mehrere Maßnahmen erlassen, unter anderem

  • individuelle restriktive Maßnahmen in Form eines Visumverbots und des Einfrierens von Vermögenswerten, die gezielt gegen 146 Personen und 37 Organisationen bis zum 15. September 2016 verhängt wurden;
  • restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols, die auf das Gebiet der Krim und Sewastopols beschränkt sind und derzeit bis zum 23. Juni 2017 gelten.

Der Beschluss wurde im schriftlichen Verfahren und – wie dies bei allen Beschlüssen zur Verlängerung restriktiver Maßnahmen der Fall ist – einstimmig angenommen.

Das war die Erklärung des Europäischen Rats für die Maßnahme.

Hier folgt nun die “Stellungnahme der Informations- und Presseabteilung des Außenministeriums Russlands anlässlich der Verlängerung der Sanktionen durch die EU” im Wortlaut, die am 1. Juli 2016 auf der Website der russischen Botschaft in Deutschland veröffentlicht wurde.


Stellungnahme des Außenministeriums Russlands anlässlich der Verlängerung der Sanktionen durch die EU:

Eine abermalige Verlängerung der illegitimen völkerrechtwidrigen antirussischen Sanktionen durch die Europäische Union bis zum 31. Januar 2017 setzt aus unserer Sicht eine kurzsichtige Politik Brüssels fort. Wir halten das Verknüpfen der Aufhebung dieser Diskriminierungsmaßnahmen mit der Erfüllung der Minsker Vereinbarungen durch Russland, das keine Seite des innenukrainischen Konfliktes ist, für Absurd, besonders unter heutigen Umständen, wenn wir sehen, dass Kiew nicht bereit ist, die übernommenen Verpflichtungen einzuhalten. Im Grunde genommen machte die EU die russisch-europäischen Beziehungen zur Geisel eines verantwortungslosen Spiels ukrainischer Machthaber.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Abbau der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Russland keine greifbaren politischen Ergebnisse für die EU brachte. Einen Wechsel unseres außenpolitischen Kurses wegen der Sanktionen zu erwarten ist wenigstens kurzsichtig. Verluste für beide Seiten sind aber gravierend. Im Vergleich zu 2014 sank das gegenseitige Handelsvolumen 2015 um 40%. Dieser Trend ist auch 2016 vorhanden. Außerdem wirken Restriktionen auf die allgemeine wirtschaftliche Situation in Europa negativ aus. Indem Brüssel dem harten Druck jenseits des Ozeans nachgibt, bestraft es in erster Linie eigene Hersteller. Die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums sowie der Verlust von Arbeitsplätzen als Ergebniss der Sanktionslinie der EU gegenüber Russland sind in entsprechenden Berichten des Europäischen Parlaments fixiert.

Gleichzeitig neigen wir uns zur keinerlei Überdramatisierung der Sanktionsverlängerung. Diese haben auch eine positive Wirkung auf unsere Wirtschaft, die sich an die Beschränkungsmaßnahmen durch Reduzierung der finanziellen, wirtschaftlichen und technologischen Abhängigkeit von den EU-Ländern anpasst. Mit Hinblick auf die Diversifizierung unserer wirtschaftlichen Politik läuft die Europäische Union das Risiko, einige für die EU wichtige Segmente des russischen Marktes endgültig zu verlieren.

Wir hoffen, dass wenn und wann in Brüssel der gesunden Menschenverstand die Oberhand gewinnt und die EU auf die Konfrontations- und Eindämmungslogik verzichtet, können wir ein qualitativ anderes Niveau unserer Zusammenarbeit erreichen.

[accordion open_icon=”camera-retro” closed_icon=”camera-retro”] [/su_spoiler] Quelle:

Foto von Simon Schütt

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