Das ändert sich 2016 in der russischen Buchhaltung.
Kürzlich hatten wir hier auf Ostexperte.de einen Artikel über 10 Änderungen in Russland zum Jahreswechsel. Nun werden wir spezifischer und konzentrieren uns auf die Neuerungen in der russischen Buchhaltung 2016.
Die Experten der deutschen Unternehmensberatung in Moskau, RUFIL CONSULTING, haben hier fünf Bereiche der russischen Buchhaltung für Sie aufgelistet, in denen sich 2016 etwas geändert hat.
Autorin: Olga Suvorova, RUFIL CONSULTING
1. Neues Limit für abschreibungsfähige Anlagegüter
Es gibt zwei wesentliche Änderungen bei der Ertragssteuer im Jahr 2016. Die erste Änderung beinhaltet ein neues Limit für abschreibungsfähige Anlagegüter.
Zum 1. Januar 2016 ist in der Finanzbuchhaltung das Limit für abschreibungsfähige Anlagegüter von 40.000 Rubel auf 100.000 Rubel gestiegen. Das bedeutet, dass nun Anlagegüter, die 100.000 Rubel oder weniger kosten, einer einmaligen Abschreibung unterzogen werden können. Alle Anlagegüter, die 100.001 Rubel oder mehr kosten, müssen aber weiter wie bisher abgeschrieben werden.
Zum bisherigen Abschreibungsverfahren siehe auch diesen Artikel auf Ostexperte.de.
Diese Änderung gilt aber nur für Anlagegüter, die ab 2016 oder später in Betrieb genommen werden. Das Unternehmen muss den Abschreibungsprozess vollständig beenden, wenn ein bestimmtes Anlagegut vor der Änderung erworben wurde. Man kann auch keine einmalige Abschreibung vollziehen, wenn der Restwert des Anlageguts zum Beginn des Jahres 2016 weniger als 100.000 Rubel beträgt.
In der Anlagenbuchhaltung ist das Limit bei 40.000 Rubel geblieben.
2. Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die zweite Änderung bei der Ertragssteuer in Russland 2016 betrifft die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Ab 2016 haben Unternehmen in Russland das Recht, die monatlichen Umsatzsteuern nicht an das Finanzamt zu melden und abzuführen, wenn in den vorangegangenen vier Quartale der Mittelwert eines Quartals 15 Millionen Rubel nicht überschritten hat. Unternehmen, die ab 2016 neu gegründet werden, haben dabei ein Limit von 5 Millionen Rubel pro Monat und 15 Millionen Rubel pro Quartal.
Laut dem Gesetz ist das Unternehmen nicht verpflichtet, das Finanzamt über die Umstellung auf eine vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer zu informieren. Vor der Abgabe der Jahresdeklaration, die nicht vor dem 28. März stattfindet, erfährt das Finanzamt nicht, dass ein Unternehmen nicht zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist.
Es ist jedoch im Interesse des Unternehmens, das Finanzamt über die Umstellung zu informieren, um möglichen Aufforderungen des Finanzamts zuvorzukommen. Dafür reicht ein formloser Brief aus.
3. Einführung von Quartalsberichten bei der Einkommenssteuer
Ab 2016 müssen Unternehmen neben der Einkommenssteuer 2 (Russisch: справка 2-НДФЛ), zusätzlich einen Quartalsbericht der Einkommenssteuer abgeben. Dafür wurden folgende Fristen festgelegt: Jeweils müssen sie bis spätestens zum 30. April, 31. Juli und 31. Oktober abgegeben werden und der Jahresabschluss nicht später als am 1. April des darauffolgenden Jahres.
Grundlage: Paragraph 230 Punkt 2 des Steuergesetzes der Russischen Föderation (in geänderte Fassung des Bundesgesetzes von 02.05.15 Nr. 113-F3)
Tritt in Kraft: Ab 1. Januar 2016.
4. Änderungen im Haushaltsplan für Versicherungsbeiträge
Ab 2016 müssen die Rentenversicherungsbeiträge (des Rentenfonds der Russischen Föderation) durch zwei verschiedene Kennziffern (КБК) identifizierbar sein – eine Kennziffer für die Zahlungen innerhalb der Bemessungsgrundlage und die zweite Kennziffer für die speziellen Zahlungen außerhalb der Bemessungsgrundlage.
Grundlage: Anweisung des Finanzministeriums von 08.06.15 Nr.90n
Tritt in Kraft: Ab 1. Januar 2016.
5. Neue Form des RSW-1-Formulars für die Rentenkasse
Das RSW-1-Formular (Russisch: РСВ-1) für den Pensionsfonds der russischen Föderation, der gesetzlichen Rentenversicherung, hat nun eine neue Form. Es muss wie vom Pensionsfonds am 04.06.2015 Nr. 194p bestimmt ausgefüllt werden.
Bei dem RSW-1-Formular handelt es sich um ein Meldeformular für die Pensionskasse. Das Formular besteht aus zwei Teilen:
- Daten über angerechnete und bezahlten Beiträge (Russisch: Данные по начисленными и уплаченными взносами),
- Daten über personalisierte Berechnung (Russisch: Данные персонифицированного учета).
Alle Versicherungsnehmer geben das Deckblatt und die Abschnitte 1 und 2 ab. Den Abschnitt 6 muss man für natürliche Personen ausfüllen, mit denen ein Arbeitsvertrag oder Werkvertrag besteht. Alle anderen Abschnitte müssen nur dann ausgefüllt werden, wenn es entsprechende Indikatoren gibt.
Ab 2016 gelten folgende Richtlinien für die Abgabe: Wenn in neun Monaten die Anzahl an Personen bei 25 und mehr liegt oder die durchschnittliche Zahl im Vorjahr mehr als 25 betrug, dann muss die Abgabe über das Internet erfolgen. Ansonsten reicht die Abgabe in Papierform aus (laut dem zweiten Paragraph des achten Bundesgesetzes von 01.04.96 Nr. 27-F3).
Für Unternehmen ist es nicht der erste Bericht, den Sie anhand neuer Richtlinien durchführen. Doch die Berichte der Unternehmen in den letzten neun Monaten haben gezeigt, dass die Versicherer sogar dort Fehler machten, wo es eigentlich keine Änderungen gab.
Deswegen muss nun vor jeder Übergabe eine Prüfung des Formulars mit dem kostenlosen Programm der Rentenkasse auf der Internetseite www.pfrf.ru im Abschnitt „elektronische Dienstleistungen“ erfolgen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Buchhaltung in Russland haben, wenden Sie sich an die Mitarbeiter von RUFIL CONSULTING (Kontakt).
[accordion open_icon=”remove” closed_icon=”plus”] [toggle title=”Quellen” open=”yes”]Bild: RUFIL CONSULTING.
Quellen für die Änderungen (alle auf Russisch):
- http://www.gazeta-unp.ru/articles/41434-sqe-15-m12-nalog-na-pribyl-izmeneniya-2016
- http://www.gazeta.ru/auto/news/2016/01/11/n_8102525.shtml
- http://www.gazeta-unp.ru/articles/5498-nalogovye-i-buhgalterskie-izmeneniya-s-2016-goda
- http://www.gazeta-unp.ru/articles/5436-kbk-po-strahovym-vznosam-na-2016-god
- http://www.gazeta-unp.ru/articles/41030-sqe-15-m11-forma-rsv-1-s-2016-goda