Voll geschäftsfähig und alles unter Kontrolle – Interim Management in Russland

Interim Management ist eine wichtige, weitverbreitete und hilfreiche Leistung für deutsche und internationale Unternehmen in Russland. Was bedeutet Interim Management in Russland genau? Und welchen Nutzen bringt dieser Dienst?

Jedes in Russland registrierte Unternehmen braucht einen offiziellen Generaldirektor (Geschäftsführer) welcher das Unternehmen nach außen vertritt. Gleichzeitig hat ein Generaldirektor in Russland umfassendere Rechte und Vollmachten als z.B. ein Geschäftsführer in Deutschland.

Interim Management in Russland bedeutet, die Übernahme dieser Generaldirektorfunktion durch eine darauf spezialisierte Person oder Gesellschaft. Man spricht dann vom Interim Geschäftsführer oder Interim Manager, bzw. von der Management Company oder Treuhandgesellschaft.

Die Aufgaben des Interim Managers sind meist rein formal. Das heißt der Interim Manager trifft in der Regel keine eigenen geschäftlichen Entscheidungen, sondern unterschreibt wichtige Dokumente wie Verträge mit z.B. Kunden, Zulieferern und Mitarbeitern im Auftrag und auf Anweisung des Auftraggebers. Außerdem sorgt er dafür dass der Dokumentenumlauf mit der russischen Buchhaltung und den russischen Behörden funktioniert. Häufig werden Rechtsanwälte oder Steuerberater des Vertrauens als Interim Manager eingesetzt.

Erste Ziele bei der Entscheidung, für die russische Tochtergesellschaft einen Interim Manager einzusetzen sind: schnelle Herstellung der Geschäftsfähigkeit, umfassende Kontrolle und mitunter auch eine Senkung der Kosten der russischen Tochtergesellschaft.

Situationen in denen Interim Management häufig als Lösung gewählt wird, sind:

  • Es wurde noch kein Geschäftsführer für die Tochtergesellschaft vor Ort gefunden.
  • Die Vollmachten des faktischen russischen Generaldirektors vor Ort sollen eingeschränkt werden. (Ein Generaldirektor in Russland verfügt typischerweise über umfassendere Rechte und Vollmachten als z.B. ein Geschäftsführer in Deutschland.)
  • Geschäftsführer vor Ort soll ein Ausländer werden. Dieser hat aber noch keine russische Arbeitserlaubnis.
  • Die geschäftlichen Entscheidungen werden in erster Linie in der Muttergesellschaft getroffen. So dass ein lokaler faktischer Geschäftsführer nicht gebraucht wird und die Kosten für einen faktischen Generaldirektor (Gehalt, Steuern, Dienstwagen, etc.) gespart werden sollen.

 

Interim Management in Russland kann dabei folgende Vorteile bringen:

  • Kontinuität und Transparenz im Russlandgeschäft
  • Kontrolle über alle Geschäftsvorgänge Ihrer russischen Tochtergesellschaft.
  • Reibungsloser und bequemer Dokumentenumlauf.
  • Deutliche Kostenersparnis gegenüber der Einstellung eines faktischen Generaldirektors.

 

Worauf sollten Sie bei der Vergabe des Interim Mandats bzw. bei der Wahl des Interim Managers achten?

  • Als Träger der offiziellen Geschäftsführerfunktion ist der Interim Manager eine Vertrauensperson. Wählen Sie als Interim Manager nur jemanden, dem Sie vertrauen. Ideal sind Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungskanzleien oder Unternehmensberatungen, mit welchen Sie bereits in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet haben und welche einen guten Ruf auf dem Markt haben.
  • Die formale Geschäftsführerfunktion besteht zu einem großen Teil daraus, Unterlagen für die russischen Behörden zu unterschreiben. Wählen Sie einen Interim Manager, der sich damit auskennt. Ideal sind Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater.
  • Ein Wechsel des Generaldirektors ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Achten Sie darauf, wie beständig die Beziehung des als Interim Manager eingetragenen Mitarbeiters zu seinem faktischen Arbeitgeber ist. Partner oder Geschäftsführer von Rechtsanwaltskanzleien oder Steuerberatungen sind in der Regel beständiger als einfache Mitarbeiter. Denn die Personalfluktuation ist in Russland weit höher als z.B. in Deutschland.

 

Zusatzinformation: Mehr als ein Geschäftsführer oder „Vier-Augen-Prinzip“ nun auch in Russland möglich.

Seit dem 1. September 2014 erlaubt das russische Zivilgesetzbuch (Graschdanskij Kodex), dass ein Unternehmen mehr als einen Generaldirektor hat. Auch eine Treuhandgesellschaft kann die Funktion eines Generaldirektors übernehmen.

Es hängt nun nicht mehr alles von der Unterschrift eines Generaldirektors ab. In der Satzung der Firma kann definiert werden, ob jeder Generaldirektor jegliche Geschäftshandlungen allein freigeben kann oder jeweils beide zustimmen müssen. Es gilt das in Deutschland bekannte Vier-Augen-Prinzip. Dabei darf für jeden Vertrag individuell entschieden werden. Gemäß russischem Gesetz ist die Anzahl der möglichen Generaldirektoren unbegrenzt.


Autor: Philipp Rowe, RUFIL CONSULING

 

In enger Kooperation mit der deutschen Rechtsanwaltskanzlei in Moskau – Muenchen Legal – bietet RUFIL CONSULTING seinen Kunden in Russland die Übernahme der Generaldirektorfunktion, sowie die dazugehörende umfassende Beratung und Begleitung an. Gerne helfen wir auch Ihnen in Russland. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit unserem Moskauer Büro auf.

Stichwort: Interim Management

Ansprechpartner: Alexandra Kostina (Marketing Manager), Philipp Rowe (Geschäftsführer) RUFIL CONSULTING und Rechtsanwalt Juri Semiletopulo (Managing Partner von Muenchen Legal).

 

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