Russland: Verfassungsgericht erlaubt Parallelimporte
Das russische Verfassungsgericht hat Parallelimporte in bestimmten Fällen zugelassen. Damit kann die Einfuhr von Originalwaren auf einem Vertriebsweg, der nicht vom Hersteller autorisiert wurde, erlaubt werden. Die Einschränkung der Rechte der Markeninhaber könne nach Ermessen des Gesetzgebers erfolgen, so das Gericht. Dies gelte insbesondere für Fälle, in denen die freie Preisgestaltung auf dem russischen Markt gefährdet sei – auch im Zusammenhang mit Staaten, die Sanktionen gegen Russland verhängt hätten.
Das Gericht gestattet, die Einhaltung von Sanktionen als „besonders gefährlichen Missbrauch“ von Rechteinhabern zu betrachten und lässt Parallelimporte zur Umgehung zu. Anlass für das Urteil war eine Rechtsstreit von Sony gegen die Petersburger Firma PAG. Die Kartellbehörde FAS begrüßte die Entscheidung: Die Liberalisierung von Parallelimporten könne den Wettbewerb fördern und die Preise für Importe reduzieren. Ausländische Unternehmen sehen die Entscheidung weit kritischer. Das Thema Parallelimporte wird bei der heutigen Sitzung des AHK-Komitees für Rechtsfragen diskutiert.
Quellen: Vedomosti (RU), Urteil des Verfassungsgerichts (RU)
Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.