Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 9: Eigenkapitalvorschriften der russischen GmbH

Das Reinvermögen eines Unternehmens ist definiert als das Vermögen minus der Schulden. Aus der Bilanz errechnet es sich wie folgt: Alle Aktiva – (langfristige Schulden + kurzfristige Schulden + passive RAP). Bei dieser Berechnung auf der Basis von bilanziellen Größen ist es gleich dem Eigenkapital. Für die russische GmbH existieren gesetzliche Regelungen im Bezug auf … WEITERLESEN

Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 6: Lohnnebenkosten in Russland

Auch in Russland ist Brutto ist nicht gleich Netto. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Lohnnebenkosten und Einkommenssteuer in Russland. Anhand eines Fallbeispiels wird erklärt, auf was Sie bei der Kalkulation Ihrer Personalkosten in Russland achten sollten. Die Einkommenssteuer beträgt in Russland pauschal 13% für Residenten und 30% für Nichtresidenten. Resident ist jede natürliche Person, … WEITERLESEN

Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 5: Die Steuererklärungen der russischen GmbH

Das russische Steuersystem ist generell weitaus komplizierter, als die meisten europäischen Systeme. Die Rechtsgrundlage findet sich im ersten und im zweiten Teil des russischen Steuerkodex und regelmentiert die Vielzahl und Komplexität der Normen des hiesigen Abgabenrechts. Die wichtigsten russischen Steuern mit den dazugehörigen Steuersätzen sind: – Gewinnsteuer (Körperschaftssteuer): 20% – Umsatzsteuer: 18% (ermäßigter Steuersatz 10%) … WEITERLESEN

Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 4: Der Umgang mit Bargeld

Nur Bares ist Wahres – eine kleine Weisheit des Geschäftslebens, die nicht zuletzt auch in Russland gilt. Hier erfahren Sie, was Sie beim Umgang mit Ihrer Firmenbarkasse in Russland beachten müssen. Um Bargeld in der Firmenkasse halten zu dürfen, müssen Sie bei Ihrer Hausbank zuerst das Kassenlimit (лимит кассовой наличности) und das Scheckbuch (чековая книжка) … WEITERLESEN

Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 3: Einkommenssteuer für Ausländer in Russland

Jeder, der in Russland Einkommen bezieht, unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Dabei unterscheidet man zwischen Steuerresidenten und Nichtresidenten. Als natürliche Person ist man Steuerresident, wenn man seinen ständigen Wohnsitz in Russland hat, bzw. sich nachweislich mindestens 183 Tage pro Jahr in Russland aufhält. Der Einkommenssteuersatz für Steuerresidenten beträgt pauschal 13% für Nichtresidenten 30%. Um als Ausländer den … WEITERLESEN

Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 1: Die Rechnung bitte

Unterschreiben und stempeln – wenn Sie Geschäftsführer in Russland sind, kennen Sie das. Dieser Artikel gibt einen schnellen Überblick über die drei wichtigsten Buchhaltungsdokumente im Tagesgeschäft Ihrer russischen Tochtergesellschaft. Die Rechnung (счёт) gilt in Russland lediglich als Einladung zur Zahlung und ist anders als in Deutschland für buchhalterische und steuerliche Zwecke nicht ausreichend. Zu jeder … WEITERLESEN

Das kleine Einmaleins der russischen Buchhaltung für den deutschen Geschäftsführer

Wer über die deutsche Bürokratie klagt, hat die russische noch nicht kennen gelernt. Die Praxis der russischen Rechnungslegung ist extrem bürokratisch, arbeitsaufwendig und wirtschaftlich oft nicht nachzuvollziehen. Mit dem Abbilden wirklicher Tatbestände oder den Informationsanforderungen des buchführenden Unternehmens hat das extensive Erstellen, Sammeln, Unterschreiben, Stempeln und Archivieren von Dokumentenbergen dabei weniger zu tun. Meistens geht … WEITERLESEN