Rechtsschutzversicherung: Russland und Deutschland im Vergleich

Rechtsschutzversicherung: Erfahrungen in Russland und Deutschland

In Deutschland sind Rechtsschutzversicherungen verbreitet, in Russland dagegen weniger. Woran das liegt und wie sie sich in beiden Ländern unterscheiden. 


Ein Gastbeitrag von Alina Shklyaeva und Olga Sommer, Rödl & Partner Moskau

In vielen ausländischen Staaten gibt es die sogenannte Rechtsschutzversicherung (Engl.: legal expense insurance) als eine selbstständige Versicherungsart. Durch diese Versicherung wird die Deckung von Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Verfahrenskosten der Gegenseite, die dem Versicherungsnehmer in dem zu seinen Lasten gefällten Urteil auferlegt worden sind, ermöglicht.

Als Vertragspartner seitens des Versicherungsnehmers kann sowohl eine natürliche Person als auch ein Unternehmen auftreten. Solange es Streitigkeiten und Rechtsverletzungen gibt, existiert auch das Risiko von zusätzlichen Kosten, die ins Unermessliche steigen können. In diesem Zusammenhang wird die Rechtsschutzversicherung oft als einer der Realisierungsmechanismen für die Zugänglichkeit zur Justiz angesehen.

Rechtschutzversicherungen in Deutschland

Die Grundsätze, die auf die Regulierung der Rechtsschutzversicherung in Deutschland gerichtet sind, sind in dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) enthalten. Vertragliche Regelungen werden dabei meist in Form von AGBs festgelegt. Bei dieser Art der Versicherung handelt es sich im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Privatversicherung. In der Regel bieten die Versicherungsunternehmen Versicherungspakete an, um einen möglichst flächendeckenden Rechtsschutz zu gewährleisten. Zum Beispiel wird Rechtsschutz auf den Gebieten des Verkehrs-, Arbeits-, Mietrechts, usw. angeboten.

Im Rahmen des Vertrages wird außerdem oft festgelegt, dass eine Selbstbeteiligung, meist in Höhe von 150 Euro, vom Versicherungsnehmer beigebracht werden muss, bevor er die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann. Damit soll einer Ausuferung insbesondere bei kleineren Schadenssummen begegnen werden.

Rechtsschutzversicherung: Russland und Deutschland im Vergleich.
Eine Rechtssschutzversicherung ist insbesondere bei Verkehrsstreitigkeiten sinnvoll.

Üblich ist weiter die Vereinbarung, dass auch minderjährige und volljährige unverheiratete Kinder kostenlos mitversichert werden.

Von der Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, machen viele Bürger in Deutschland Gebrauch. Insbesondere bei Verkehrsstreitigkeiten ist ein solcher Vertrag sinnvoll. Zwar bietet auch ein Kfz-Haftpflichtversicherer rechtlichen Schutz, nicht jedoch, wenn der Versicherungsnehmer der Geschädigte ist. Bei der Durchsetzung seiner Rechte drohen ihm daher hohe Kosten. Auch die Beweislage ist in solchen Fällen oft schwierig.

Rechtsschutzversicherungen sind in Russland nicht weit verbreitet und nicht festgesetzt

In Russland hingegen ist die Anwendung dieses Rechtsinstituts derzeit noch nicht weit verbreitet. Weder im Zivilgesetzbuch noch im Gesetz „Über die Organisation des Versicherungswesen in der Russischen Föderation“ (VersG) wurde es festgelegt.

Es wäre aber trotzdem nicht richtig zu behaupten, dass die Rechtsschutzversicherung der russischen Praxis unbekannt ist. Obwohl sie nicht in eine selbstständige Versicherungsart ausgesondert wurde und ihre Besonderheiten nicht gesetzlich geregelt wurden, schlagen russische Versicherer vor, die Rechtsschutzkosten des Versicherungsnehmers im Rahmen anderer Versicherungsverträge, wie etwa innerhalb des Versicherungsvertrages über Finanzrisiken oder des Auslandsversicherungsvertrages, zu decken. Dabei handelt es sich um Deckung derjenigen Rechtsschutzkosten, die als Folge des Eintrittes des Versicherungsfalles entstehen.

Die Gründe einer solchen „Rückständigkeit“ des Rechtsschutzversicherungsinstitutes in Russland können unterschiedlicher Natur sein: von der Unvollkommenheit der Gesetzgebung bis hin zu der rechtlichen Unwissenheit der Bevölkerung.

Es gestaltet sich in Russland in den meisten Fällen so, dass es die Staatsbürger meiden, ihre Streitigkeiten vor Gericht auszutragen. Als Grund hierfür wiederrum nennen einige Spezialisten, dass die russische Rechtsprechung instabil und unvollkommen sei.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass im Hinblick auf den Grundsatz der auf das Prinzip der Privatautonomie gestützten Vertragsfreiheit keine Notwenigkeit zur Normierung dieses Rechtsinstituts besteht – auch wenn dies aus Gründen der Rechtssicherheit sicherlich wünschenswert wäre.

Gemeinsamkeiten bei der Rechtsschutzversicherung

Die Gemeinsamkeit des russischen und deutschen Rechtssystems auf diesem Gebiet liegt darin, dass als Versicherungsfälle nur Ereignisse und Handlungen anerkannt werden, die nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages entstanden sind. Eines der Grundprinzipien der Versicherung ist die Zufälligkeit (die Unvorhersehbarkeit), dass der Versicherungsfall eintritt – also das Versicherungsrisiko.

In Deutschland ist zudem in den meisten Verträgen eine sogenannte Wartezeit vorgesehen, die einzuhalten ist, bevor die Versicherungssumme geltend gemacht werden kann. Die durchschnittliche Wartedauer beträgt dabei etwa zwei bis sechs Monate.


Der Artikel ist zuerst im Rödl & Partner Newsletter Russland erschienen.

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Titelbild: Flickr-Nutzer Maik Meid (CC BY-SA 2.0)

Bild: Flickr-Nutzer Sergey Rodovnichenko (CC BY-SA 2.0)

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