EU verlängert Krim-Sanktionen um ein Jahr

Krim-Sanktionen um ein Jahr verlängert, Entscheidung über Wirtschaftssanktionen wird am 21. Juni getroffen

Die Europäische Union hat die Sanktionen, die gegen Russland wegen seiner Krim-Annexion verhängt wurden, am 17. Juni 2016 um ein Jahr bis zum 23. Juni 2017 verlängert. Das geht aus einer Mitteilung des Europäischen Rats hervor. Darüber hinaus wollen die EU-Botschafter am kommenden Dienstag, den 21. Juni über die Verlängerung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate bis Ende Januar 2017 beraten. 

Für diesen Tag seien Beratungen der Botschafter zu den Strafmaßnahmen wegen Moskaus Unterstützung prorussischer Separatisten in der Ostukraine angesetzt, wie mehrere Diplomaten übereinstimmend gegenüber AFP sagten. Für eine Verlängerung der Maßnahmen über den 1. Juli hinaus ist die einstimmige Entscheidung der Mitgliedstaaten notwendig. Kommt es am Dienstag zu einem Beschluss der Botschafter, würde dieser ohne Aussprache am Freitag (24. Juni) im allgemeinen EU-Rat bestätigt.

Was die nun verlängerten Krim-Sanktionen verbieten

Die nun verlängerten Krim-Sanktionen verbieten es europäischen Bürgern und Unternehmen mit Sitz in der EU weiterhin auf der Krim (oder in Sevastopol) zu investieren, dort Immobilien zu kaufen, Unternehmen zu finanzieren und dergleichen. Auch die Lieferung bestimmter Güter und Technologien dorthin ist verboten. Umgekehrt dürfen auch keine Produkte von der Krim importiert werden, europäische Schiffe dürfen dort zudem keine Häfen anlaufen.

Pikant ist übrigens, dass die Verlängerung der Krim-Sanktionen fast zeitgleich mit der Rede des russischen Präsidenten Wladimir Putin beim St. Petersburger Wirtschaftsforum verkündet wurde.

Entscheidung über Wirtschaftssanktionen noch vor Brexit-Referendum

Davon unabhängig sind die später eingeführten Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland, die am 31. Juli auslaufen. Sie beinhalten Exportverbote für Dual-Use-Güter, Waffen und bestimmte Güter im Energiesektor. Auch Finanzmarktsanktionen zählen dazu. Germany Trade and Invest hat eine gute Übersicht zu den verschiedenen Sanktionsarten erstellt.

Die Diskussion am nächsten Dienstag ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Mitgliedstaaten das Thema Russland-Sanktionen vor dem Gipfeltreffen der EU am 28. und 29. Juni vom Tisch haben wollen. „Alle sind sich einig, das Thema der Sanktionen davor abzuschließen“, heißt es in Brüssel. Beim Gipfeltreffen wird es dann vor allem um das Ergebnis des Brexit-Referendums am Donnerstag 23. Juni gehen.

Muss Minsk-2 vollständig umgesetzt sein oder nur teilweise?

Unter den EU-Staaten gab es zuletzt Diskussionen darüber, ob die Wirtschaftssanktionen eventuell abgeschwächt werden könnten, wenn es in Teilbereichen des Minsker Friedensabkommens für den Ukraine-Konflikt Fortschritte gebe. Insbesondere Italien, Ungarn und Frankreich sprachen sich – wie auch der deutsche Außenminister Steinmeier (und die deutsche Wirtschaft) für eine Abschwächung der Sanktionen aus.

Ursprünglich hatten sich die Staats- und Regierungschefs darauf geeinigt, die Handels- und Investitionsbeschränkungen erst dann aufzuheben, wenn die Vereinbarungen komplett erfüllt sind. Auch EU-Kommissionspräsident Juncker betonte gestern, dass für eine Aufhebung der Sanktionen die vollständige Erfüllung von Minsk-2 erforderlich sei. „Darin ist sich die EU einig“, sagte Juncker.

Wie einig, wird sich dann wohl am Dienstag zeigen.

Schon eine Gegenstimme genügt, um die Sanktionen zu beenden, denn die Entscheidung muss einstimmig getroffen werden.

[accordion open_icon=”remove” closed_icon=”plus”] [toggle title=”Titelbild” open=”yes”]Quelle: Kremlin.ru [CC BY 4.0 ], via Wikimedia Commons[/su_spoiler]