Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 3: Einkommenssteuer für Ausländer in Russland
Jeder, der in Russland Einkommen bezieht, unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Dabei unterscheidet man zwischen Steuerresidenten und Nichtresidenten. Als natürliche Person ist man Steuerresident, wenn man seinen ständigen Wohnsitz in Russland hat, bzw. sich nachweislich mindestens 183 Tage pro Jahr in Russland aufhält. Der Einkommenssteuersatz für Steuerresidenten beträgt pauschal 13% für Nichtresidenten 30%. Um als Ausländer den … WEITERLESEN