Bedingungen für Unternehmens-Rückzug geändert

Die russische Regierung hat ihre Bedingungen für den Rückzug von westlichen Unternehmen aus Russland korrigiert. Bisher verlangte sie eine Einmalzahlung in Höhe von 10% des Verkaufspreises für die russischen Unternehmenswerte. Nun ist die Höhe dieser „freiwilligen Zahlung“ an den Staat an den Marktwert der Anteile gebunden und beträgt nun mindestens 5% vom Marktwert. Die Verkaufspreise liegen im Schnitt etwa 70% unter dem Marktwert, ergab eine Studie des russischen Thinktanks CSR im vergangenen Herbst. Die Regierung verlangt einen Nachlass von mindestens 50%. Daher dürfte die Orientierung am Marktwert zu höheren Einmalzahlungen an den Staat führen. Besonders trifft das künftig auf Verkäufe zu, bei denen der Abschlag zum Marktwert 90% übertrifft. In diesen Fällen verlangt die Regierung künftig einmalig 10% vom Marktwert. Experten erklären, dass die Abgabe gewöhnlich vom russischen Käufer geleistet wird, allein schon, weil Überweisungen aus westlichen Ländern nicht möglich seien. QuelleRBC (RU)

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

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