Bedingungen für Unternehmens-Rückzug aus Russland

Das russische Finanzministerium hat konkrete Bedingungen für den Rückzug von Unternehmen aus „unfreundlichen Ländern“ definiert. Sie müssen diese Bedingungen künftig erfüllen, um ihre Unternehmensbeteiligungen in Russland verkaufen zu dürfen. Das Nachrichtenportal RBC hatte darüber bereits am 21. Dezember berichtet, nun hat das Finanzministerium die Kriterien selbst veröffentlicht (RU) und den Bericht damit bestätigt. Zu den Bedingungen gehört demnach, dass eine unabhängige Schätzung des Marktwerts der Beteiligungen vorliegen muss. Der angestrebte Verkaufspreis darf nicht mehr als 50% dieser Schätzung betragen. Außerdem soll der neue Eigentümer den Kaufpreis über „1-2 Jahre“ gestreckt bezahlen. Als Alternative zu dieser Bedingung nennt das Ministerium eine „freiwillige“ Überweisung von mindestens 10% des Kaufpreises an den Staat. Der Text lässt offen, ob diese Zahlung vom Käufer oder vom Verkäufer geleistet wird. QuelleRIA (RU), RBC (RU)

 

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

 

Titelbild
Das Russische Finanzministerium in Moskau. Quelle: HANK50 / Shutterstock.com