Was Sie bei einer Lieferung nach Russland beachten sollten

Export nach Russland: Deutsches Recht gilt nur in Deutschland

Seit März 2017 veröffentlicht der „Ost-Ausschuss – Osteuropaverein der Deutschen Wirtschaft“ eine regelmäßige Kolumne auf Ostexperte.de. Heute geht es um Rechtsunsicherheit in Russland.


„Was habe ich eigentlich falsch gemacht? Der Vertrag war doch wasserdicht. Die Ware gehört bis zur vollständigen Bezahlung mir. In Deutschland würde ich meine Lieferung einfach zurückholen.“ Das Unverständnis über das, was geschehen ist, klingt immer noch nach in der Stimme des Mannes, nennen wir ihn Müller. Er ist Geschäftsführer eines mittelständischen bayrischen Unternehmens mit 300 Mitarbeitern. Eines dieser Unternehmen, die als Hidden Champion bezeichnet werden. Was war passiert?

Die Firma hat eine Anlage nach Russland geliefert; Warenwert eine hohe sechsstellige Summe. Vereinbart waren Eigentumsvorbehalt, Gerichtsstand Deutschland, Zahlungsziel 30 Tage. Die Anlage wurde im letzten Sommer vereinbarungsgemäß geliefert. Geld hat Müller bis heute nicht gesehen, und er wird es wohl auch nie bekommen. Zumal ein eingeschalteter Rechtsanwalt feststellte, dass das Unternehmen, das die Bestellung ausgelöst hat, nicht mehr existiert. Im Ergebnis sind Geld, Anlage und Vertrauen in den Markt weg.

Deutsches Recht gilt nur in Deutschland

Was hat Müller falsch gemacht? Nichts! Wenn er in Deutschland geliefert hätte. Aber deutsches Recht, die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches gelten in Deutschland, und zwar nur in Deutschland und nirgendwo sonst auf der Welt. Dass der Zahlungsausfall Russland betrifft, ist nur der thematischen Ausrichtung dieser Kolumne geschuldet. Der Fall hätte sich genauso gut in Dänemark, Luxemburg, der Schweiz oder Indien ereignen können.

Eine Regelung wie z. B. den Eigentumsvorbehalt gibt es nirgendwo sonst. Die Wahl des Gerichtsstands Deutschland hat nur Sinn, wenn der Kunde auch Sicherheiten in Deutschland hat, auf die man zugreifen kann. Ein eventuelles Urteil eines deutschen Gerichtes ist in Russland nur theoretisch vollstreckbar. Müller ist kein Einzelfall, aber auch auf keinen Fall die Regel. Information und Beratung sind vor Auslandsgeschäften alles und unentbehrlich.

In Deutschland überdurchschnittlich viele Insolvenzen

Das merkwürdige Vertrauen in die universelle Geltung deutscher Regeln ist ein Grund dafür, dass es hierzulande im weltweiten Vergleich überdurchschnittlich viele Insolvenzen gibt. Die Gesamtzahl der Insolvenzen geht seit Jahren zurück, trotzdem waren es 2017 nach Angaben von Creditreform noch 116.000. Den Unternehmen geht schlicht die Liquidität aus, weil sie ihre Kunden kreditieren. Einer gemeinsamen Studie der Euler Hermes Kreditversicherung und der Universität Mannheim zufolge sind die häufigsten Ursachen für eine Insolvenz: Fehlendes Controlling, Finanzierungslücken, unzureichendes Debitorenmanagement.

Das Verhalten ist angesichts der Tatsache, dass die Deutschen Exportweltmeister und sonst bei jedem Vertragsabschluss übervorsichtig sind, schlicht unverständlich. Denn die Absicherung einer Ware ist eigentlich relativ einfach. Ein Akkreditiv oder eine Exportkreditversicherung lösen das Problem. Zwar kommt es auch hier im Zweifel aufs Kleingedruckte an, aber 3,8 Milliarden Euro an Hermesdeckungen für Exporte nach Russland im Jahr 2016 machen deutlich, wie nachgefragt dieses Instrument ist. Und es sichert vor allem mittelständischen Unternehmen für vergleichsweise geringe Summen das Überleben und garantiert ihnen eine pünktliche Zahlung.

Russische Firmen kann man prüfen

In Deutschland würde man einen Geschäftspartner via Handelsregisterauszug prüfen. Eine solche Möglichkeit gibt es zwar in Russland nicht, aber ob ein Unternehmen existiert und tatsächlich geschäftlich tätig ist, lässt sich relativ einfach prüfen. Die Webseite des Föderalen Steuerdienstes www.nalog.ru stellt Daten zu Einzelpersonen, Unternehmen oder juristischen Personen zur Verfügung.

Über das Portal lassen sich Informationen zu Besitzverhältnissen und Zahlungsverhalten abrufen. Da das russische Staatssäckel unter Auszehrung leidet, Steuerprüfungen und Kontrollen an der Tagesordnung sind, um auch möglichst jeden Steuerpflichtigen zu erfassen, sind die Daten aktuell. Die Seite ist auch auf Englisch verfügbar.

Herausforderung Rubelschwankungen

Müller hat eine Rechnung mit Zahlungsziel geschrieben. Was hätte er auch anderes tun sollen? Die Varianten sich gegen Zahlungsausfall abzusichern sind oben beschrieben, aber in Russland kommt noch ein weiteres Risiko dazu. Vor einigen Jahren war in Russland Vorkasse eine übliche Zahlungsweise. Mit dem Fortschreiten der Wirtschaftskrise und der Dauerschwäche des Rubels können Lieferanten dieses Rundumsorglos-Paket allerdings immer seltener vereinbaren.

In der letzten Woche konnten wir die Widerkehr einer als überwunden geglaubten Krankheit erlebten, der Volatilität der russischen Währung. Als Reaktion auf die neuerlichen US-Sanktionen verloren nicht nur die Unternehmen der sanktionierten Eigentümer teilweise dramatisch an Wert, sondern auch der Rubel. Die Fieberkurve stieg von 70 über 76 bis auf 80 Rubel je Euro, um sich zum Wochenausklang bei 75 einzupendeln. Müller hätte also neben allen anderen Aspekten auch über eine Währungsabsicherung nachdenken sollen. Hedging, Cash Pooling, Cash Management minimeren zumindest das Risiko.

Ich höre schon die Kritiker solcher Ratschläge: Wie soll ein mittelständisches Unternehmen mit einem Geschäftsführer an der Spitze, der für alle Unternehmensbelange zuständig ist und sich gleichzeitig um Märkte, Angebote, Preise, Verhandlungen und die Personalpolitik kümmern muss, sich auch noch mit solchen Fragen beschäftigen? Die Antwort ist recht simpel: Wenn er es nicht macht, wird es schwierig werden, die Mitarbeiter am Monatsende zu bezahlen.

Spätes Happy End

Im Fall von Müller hat die Geschichte ein Happy End. Zwar wird er das verlorene Geld nicht wieder bekommen, aber er hat größere Aufträge in Russland akquirieren können. Und dieses Mal wird die Zahlungsabwicklung professionell gemanagt. Den ersten Zahlungseingang konnte das Unternehmen vergangene Woche verzeichnen. Der russische Markt ist also durchaus wieder attraktiv, und mit ein guter Vorbereitung und Begleitung auch beherrschbar.


Jens Böhlmann, Leiter Kontaktstelle Mittelstand für Russland beim Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Foto: zVg
Jens Böhlmann, Leiter Kontaktstelle Mittelstand
im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

Die Kontaktstelle Mittelstand ist eine Initiative zur Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen im Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Sie nahm im Mai 2013 ihre Arbeit auf. Ziel der Kontaktstelle ist die Unterstützung deutscher mittelständischer Unternehmen, die einen Markteintritt oder den Ausbau ihrer Geschäftsaktivitäten in den durch den Ost-Ausschuss vertretenen Ländern, insbesondere jedoch in Russland planen.

Anfragen richten Sie bitte an: j.boehlmann@bdi.eu

Titelbild
Quelle: Pakorn Khantiyaporn / Shutterstock.com[/su_spoiler]