EAWU verabschiedet drei neue technische Regelwerke

EAWU verabschiedet drei neue technische Regelwerke

Die Eurasische Wirtschaftsunion verabschiedet drei neue technische Regelwerke. Nämlich: Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten. Über die Sicherheit von Attraktionen. Und über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Von Andrej Schmidt, Schmidt & Schmidt Exportmanagement


Am 18. Oktober fand in Moskau die Sitzung des Wirtschaftsrates der Eurasischen Wirtschaftsunion – EAWU statt. Auf der Sitzung wurde eine Reihe von wichtigen Vorschriften im Bereich der technischen und nicht-tarifären Regulierung verabschiedet, darunter drei neue technische Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion:

  • TR EAWU „Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten“
  • TR EAWU „Über die Sicherheit von Attraktionen“
  • TR EAWU „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ analog zur RoHS 2011/65/EU Richtlinie

Die Dokumente sind in erster Linie auf den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und Umwelt in den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion ausgerichtet. Sie beschreiben das Verfahren und die Anforderungen auf EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.

TR EAWU „Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten“

Das technische Regelwerk TR EAWU „Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten“ legt die obligatorischen Anforderungen an Meeresfrüchte fest, die in der EAWU hergestellt bzw. in die Wirtschaftsunion eingeführt werden sollen, sowie auch an die Prozesse der Herstellung, Lagerung, Transport, Verkauf, Entsorgung, Verpackung und EAC-Kennzeichnung, um den freien Verkehr solcher Produkte in der Eurasischen Wirtschaftsunion zu gewährleisten.

Darüber hinaus erstreckt sich das technische Regelwerk auf Meeresfrüchte und Produkte aus Aquakulturen pflanzlicher und tierischer Herkunft in einer verarbeiteten oder nichtverarbeiteten Form. Dazu gehören frisches und gefrorenes Fisch, wirbellose Wassertiere und Säugetiere, Algen und Wasserpflanzen. Das technische Regelwerk TR EAWU „Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten“ tritt am 1. September 2017 in Kraft.

TR EAWU „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“

Das technische Regelwerk TR EAWU „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ setzt die einheitlichen Anforderungen für die zulässige Konzentration von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom in den hergestellten Elektrogeräten fest. Die Zielsetzung des technischen Regelwerks ist der Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen und Umwelt.

Das technische Regelwerk erstreckt sich auf kleine und große Haushaltsgeräte, Elektroausrüstung, Telekommunikation- und Lichttechnik, Elektrowerkzeuge und sonstige Elektrogeräte. Das technische Regelwerk TR EAWU „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ tritt am 1. März 2018 in Kraft.

TR EAWU „Über die Sicherheit von Attraktionen“

Darüber hinaus wurden in der Eurasischen Wirtschaftsunion die einheitlichen Sicherheitsanforderungen an alle Attraktionen festgelegt. Das technische Regelwerk TR EAWU „Über die Sicherheit von Attraktionen“ befasst sich mit mobilen, vorübergehend installierten und feststehenden Attraktionen während ihres gesamten Lebenszyklus. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei den Sicherheitsanforderungen an Kinder- und Wasserattraktionen gewidmet. Das technische Regelwerk TR EAWU „Über die Sicherheit von Attraktionen“ tritt am 18. April 2018 in Kraft.

[accordion open_icon=”camera-retro” closed_icon=”camera-retro”] [/su_spoiler] Quelle: Pixabay.de

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