EAWU ändert Regelwerke von Erzeugnissen der Leichtindustrie

Die Änderungen des technischen Regelwerks TR ZU 017/2011 “Über die Sicherheit von Erzeugnissen der Leichtindustrie” wurden bekanntgegeben

Am 28. September 2016 wurde der Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 60 “Über die Einführung der Änderungen in das technische Regelwerk der Zollunion, TR ZU 017/2011, Über die Sicherheit von Erzeugnissen der Leichtindustrie” veröffentlicht, der schon am 9. August 2016 verabschiedet wurde.

Von Alexej Schmidt, Schmidt & Schmidt Exportmanagement


Die neue Fassung des technischen Regelwerks TR ZU 017/2011 wurde an die Anwendungspraxis angepasst und berührt diverse inhaltliche und technische Fragen.

TR ZU 017/2011  – Wichtigste Änderungen im Überblick

Die erste Änderung des Regelwerks betrifft die Verfahrensvereinfachung der Konformitätsbestätigung, der EAC-Zertifizierung und der EAC-Deklarierung von spezifischen Produkten der Leichtindustrie. Der Antragsteller bekommt die Möglichkeit, als Sicherheitsnachweise der gefertigten Endprodukte die Prüfprotokolle von verwendeten Stoffen und Zubehör zu benutzen.

Die EAC-Zertifizierung bleibt nur für Unterwäsche, Korsetts und Badebekleidung obligatorisch. EAC-Deklarationen und EAC-Zertifikate für die Serienproduktion dürfen nicht für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre ausgestellt werden. Für Einzellieferungen werden keine Fristen gesetzt.

Die Veränderung betrifft auch auf die Durchführung von Produktprüfungen. Bestimmte Anforderungen der biologischen und chemischen Sicherheit von Textilmaterialien wurden als überflüssig anerkannt. Es geht um den Ausschluss der Eigenschaften “Saugfähigkeit von Tisch- und Küchenwäsche” und “Atmungsaktivität von Decken und Kopfkissen”. Die neue Fassung stellt Anforderungen an Polyvinylchlorid- und Polyurethanstoffe in Bezug auf Beinhaltung von Cadmium, Zink, Chlorethyl und Toluoldiisocyanat.

Alle EAC-Zertifikate und EAC-Deklarationen, die vor diesen Änderungen ausgestellt wurden, verlieren ihre Wirkung nicht und benötigen keinen Ersatz. TR ZU 017/2011 wurde durch den Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission N 876 vom 9. Dezember 2011 verabschiedet und trat am 1.Juli 2012 in Kraft. Die Änderungen treten erst ab 28. September 2017 in Kraft.

[accordion open_icon=”camera-retro” closed_icon=”camera-retro”] [/su_spoiler] Quelle: Pixabay

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