EAWU verabschiedet Regelwerk über Anforderungen an Flüssiggas

EAWU verabschiedet Regelwerk über Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff

Die Eurasische Wirtschaftsunion verabschiedet das 36. Regelwerk – TR EAWU über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstoff.

Von Alexej Schmidt, Schmidt & Schmidt Exportmanagement


Der Beschluss über das neue technische Regelwerk TR EAWU 036/2016 „Über die Anforderungen an Flüssiggas zur Verwendung als Kraftstofff“ wurde auf der Homepage der Eurasischen Wirtschaftskommission am 19. Oktober 2016 veröffentlicht und tritt nach 30 Tagen in Kraft.

Das Regelwerk definiert obligatorische Sicherheitsanforderungen an flüssiges Kohlenwasserstoffgas bezüglich Speicherung, Transport, Verkauf, Verwertung sowie den EAC Kennzeichnungsvorschriften der Gasflaschen, um den freien Verkehr auf dem Gebiet der Zollunion zu gewährleisten.

Das technische Regelwerk erstreckt sich auf flüssige Kohlenwasserstoffgase, die auf dem Gebiet der Zollunion für privaten und industriellen Gebrauch als Brennstoff sowie als Kraftstoff in Verkehr gebracht werden.

Die Anwendung vom Regelwerk TR EAWU 036/2016 wird erst ab am 1. Januar 2018 verbindlich.