US-Sanktionsgesetz: Aus für Nord Stream 2? – Teil 1

Trumps Damoklesschwert bedroht Russlandgeschäft – Wird Nord Stream 2 trotz US-Sanktionsgesetz gebaut?

Präsident Trump hat Anfang August das neue Sanktionsgesetz der USA („Countering America’s Adversaries through Sanctions Act“) unterzeichnet. Es verschärft die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Russland. Auch ausländische Unternehmen können jetzt sanktioniert werden. Teile des Gesetzes betreffen explizit Pipelines für den Energieexport aus Russland, insbesondere die geplante Erdgasleitung „Nord Stream 2“ von Russland nach Deutschland durch die Ostsee.

Wir haben im Juli begonnen, ausführlich über die Diskussion über „Nord Stream 2“ zu berichten. Meinungen und Analysen deutscher Wissenschaftler zur Ostseepipeline stellten wir am 9. Juli und am 11. Juli vor. Über Stimmen aus US-Think Tanks berichteten wir am 26. Juli und am 04. August.

Jetzt geht es vor allem um die Frage, wie sich das neue Sanktionsgesetz auf die deutsche Wirtschaft und auf das Pipelineprojekt „Nord Stream 2“ auswirken könnte. Die AHK Moskau veröffentlichte zu einer ersten, schnellen Orientierung bereits Ende Juli ein Infoblatt. Die Unsicherheit in Politik und Wirtschaft über mögliche Folgen des Sanktionsgesetzes für deutsche Unternehmen ist aber offenbar weiterhin sehr groß. Auch Russland-Experten in „Denkfabriken“ und Universitäten zeigen sich ziemlich ratlos (Stefan Meister, DGAP: „Alles ist möglich“). Die Bundesregierung und der Ostausschuss der Deutschen Wirtschaft äußerten sich sehr besorgt. Die an der Finanzierung des Projekts beteiligten Energieunternehmen sind jedoch offenbar entschlossen, an dem Projekt festzuhalten.

Wir haben Berichte und Kommentare zum Sanktionsgesetz für Sie ausgewertet. In Teil 1 finden Sie Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung, vom Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und der betroffenen Energieunternehmen. In Teil 2 werden wir auf Einschätzungen von Wissenschaftlern in Universitäten und „Denkfabriken“ hinweisen.

Teil 1: Was sagen Bundesregierung, Ost-Ausschuss und Energieunternehmen zum Sanktionsgesetz?

BMWi-Staatssekretär Matthias Machnig: „Konkrete Auswirkungen des Gesetzes nicht belastbar zu ermitteln“

Auf eine schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Jan Korte bekannte Matthias Machnig, Staatsekretär im Wirtschaftsministerium, am 02. August, es sei „zum aktuellen Zeitpunkt unklar, ob bzw. wann und in welcher Form Maßnahmen auf der Basis des Gesetzes verhängt werden, die deutsche Bürger und Unternehmen betreffen.“ Konkrete Auswirkungen des Gesetzes auf die deutsche Wirtschaft seien „zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar zu ermitteln.“ Zur Begründung verwies Machnig insbesondere auf die Beurteilungsspielräume, über die der US-Präsident bei der Verhängung von Sanktionen laut Gesetz verfügt:

„Der US-Präsident wird durch die neuen Vorschriften berechtigt bzw. grundsätzlich verpflichtet, bei bestimmten Verstößen auch Nicht-US-Staatsangehörige bzw. Nicht-US-Unternehmen mit Sanktionen (sog. „secondary sanctions”) zu belegen. Er muss dies jedoch nicht tun („may impose”) bzw. kann in begründeten Fällen von der Anwendung dieser Bestimmungen absehen („shall impose, unless the President determines that it is not in the national interest of the United States to do so”).

Das neue US-Gesetz betont in diesem Zusammenhang an mehreren Stellen die Notwendigkeit, sich mit internationalen Partnern, namentlich mit der EU, abzustimmen. Da der US-Präsident zudem vielfach selbst die tatsächlichen Feststellungen treffen muss („if the President determines that”), hat er darüber hinaus einen gewissen Beurteilungsspielraum, inwieweit die Voraussetzungen der verpflichtenden Sanktionsbestimmungen gegeben sind.“

All dies werde die Bundesregierung zum Anlass für einen fortgesetzten Dialog und weitere Abstimmung mit der US-Administration nehmen.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries: „Extraterritoriale Anwendung gegen europäische Unternehmen können wir nicht akzeptieren“

Zwei Tage später wandte sich Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries in einem Gastbeitrag in der Wirtschaftswoche (“Eine Politik des Dialogs ist notwendiger denn je”) insbesondere gegen die mögliche extraterritoriale Anwendung von Sanktionen gegen europäische Energieunternehmen:

„Besonders beunruhigend finde ich in diesem Zusammenhang die extraterritorial anknüpfende Sanktionsdrohung gegen Nicht-US-Unternehmen, die sich an Bau, Betrieb oder Wartung von Pipelines aus Russland zum Erdgas- oder Erdölexport beteiligen. Wenn sich also ein europäisches Unternehmen am Ausbau auch der europäischen Energieversorgung beteiligt, muss es damit rechnen, dass es bei Geschäftstätigkeiten in den USA Probleme bekommt.

Eine extraterritoriale Anwendung dieser US-Sanktionen gegen europäische Unternehmen können wir nicht akzeptieren. Ich setze fest darauf, dass dies auch der US-Regierung bewusst ist und dass Präsident Trump die ihm durch die Gesetzgebung zugebilligten Spielräume so nutzen wird, dass es im Ergebnis nicht zu solchen Sanktionen kommt. Das wäre ein deutliches Signal dafür, dass die enge Koordinierung zwischen USA und EU weitergeht.“

Außenminister Sigmar Gabriel: Sanktionen zur Verkaufsförderung von US-Erdgas sind nicht akzeptabel

In einem Gespräch mit Franziska Augstein kritisierte in der Süddeutschen Zeitung Ende August auch Außenminister Sigmar Gabriel die extraterritoriale Wirkung des Gesetzes erneut. Zudem sei das Gesetz nicht wie die bisherige Sanktionspolitik mit der EU abgestimmt worden.

Gar nicht akzeptabel findet der Außenminister die Verhängung von Sanktionen im Interesse von US-Gasexporteuren:

„Dass diese neuen Sanktionen sogar damit begründet werden, man wolle russisches Gas vom europäischen Markt verdrängen, um amerikanisches dort zu verkaufen. Das ist nun etwas, was wir gar nicht akzeptieren können: Wenn die Amerikaner Sanktionen veranlassen, um wirtschaftspolitische Interessen durchzusetzen.“

[accordion open_icon=”film” closed_icon=”film”] [toggle title=”Video” open=”yes”]Wenn Sie auch sehen wollen, was Minister Gabriel zum US-Sanktionsgesetz sagte: Ein informatives 4- Minuten-Video „USA vs. Russland: Was bringen Sanktionen?“ bietet probono-Magazin Folge 153 von dbate.de; Chefredakteur: Friedrich Küppersbusch[/su_spoiler]

Ost-Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Büchele: Das Gesetz bedroht wie ein „Damoklesschwert“ das Russland-Geschäft

Der Vorsitzende des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft Wolfgang Büchele beklagte Ende August bei der Vorstellung der Entwicklung des deutschen Osthandels im ersten Halbjahr 2017 insbesondere die Verunsicherung der Unternehmen durch das neue Gesetz:

„Die neuen US-Sanktionen gegen Russland, deren konkrete Ausgestaltung noch offen ist, sorgen für eine erhebliche Verunsicherung unter deutschen Unternehmen. Die Sanktionen schweben wie ein Damoklesschwert über den Unternehmen im Russland-Geschäft, nicht nur im Energiesektor, sondern auch in anderen Branchen, die davon potenziell betroffen sein können“.

Zur Entwicklung der deutschen Einfuhren aus Russland im ersten Halbjahr stellte Büchele zudem fest, dass Russland seine Position als Energieversorger für Deutschland weiter ausgebaut hat. Er betonte:

„Vor diesem Hintergrund sind drohende US-Sanktionen gegen deutsche Unternehmen, die an gemeinsamen Projekten mit russischen Energiekonzernen wie Nordstream 2 beteiligt sind, eine Bedrohung für die zuverlässige Energieversorgung Deutschlands und der EU und würden zu steigenden Preisen führen.“

Jens Böhlmann, Leiter der Kontaktstelle Mittelstand im Ost-Ausschusses, unterstrich Anfang September in seiner Kolumne in Ostexperte.de, dass hinsichtlich der Einschätzung der Sanktionen „weitgehend Unklarheit“ herrsche:

„Angefangen bei der Möglichkeit ihrer Einführung über die mögliche Absprache mit den europäischen Partnern (in coordination with allies of the United States) bis hin zur Frage, ob Altverträge auch betroffen sein könnten oder nicht, herrscht weitgehend Unklarheit. Fraglich ist auch, inwieweit das Gesetz die explizit genannten Branchen Energie, Eisenbahn und Metallurgie transzendiert.“

Und Böhlmann warnt: „Unsicherheit verhindert Geschäft“

„Die Erfahrung der seit 2014 geltenden Russland-Sanktionen macht eines ganz deutlich: die starke Verunsicherung der Unternehmen im Umgang mit den Sanktionen. Firmen treten von Lieferungen nach Russland zurück allein aus Unsicherheit darüber, ob sie sich gesetzeskonform verhalten.“

Der Ost-Ausschuss hatte bereits anlässlich seiner Jahrespressekonferenz am 27. Juli ausführlich zu den geplanten US-Sanktionen Stellung genommen. Ost-Ausschuss-Geschäftsführer Michael Harms appellierte an die Regierungen, ein Handelskrieg mit den USA müsse „unbedingt vermieden“ werden. Deshalb hoffe man, dass eine extraterritoriale Anwendung der US-Sanktionen ausgeschlossen werden könne. Als letztes mögliches Mittel blieben Gegensanktionen aber eine „legitime Option“.

In einem Deutschlandfunk-Interview meinte Harms zu den vorgesehenen Sanktionen im Energiebereich:

„Einerseits wird (im Gesetz) postuliert, dass man einen freien und liberalisierten Energiemarkt in Europa braucht und verschiedene Bezugsquellen erschließen muss; und im nächsten Absatz wird dann wieder gesagt: Aber wir entscheiden, welche Pipeline gebaut wird und was verboten wird und was erlaubt. Das ist ein Widerspruch direkt auch im Text und uns gefällt das gar nicht. Das ist eine Politik, die glaube ich auch marktwirtschaftlichen Prinzipien widerspricht.“

Energieunternehmen halten an Nord Stream 2 fest

Da sich das US-Sanktionsgesetz auch gegen Nicht-US-Unternehmen richtet, die sich an russischen Projekten zum Energieexport beteiligen, sind die an der Finanzierung der Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen Uniper, Wintershall, OMV, Engie und Royal Dutch Shell durch das Gesetz in besonderer Weise betroffen.

Rainer Seele, der Chef des österreichischen Öl- und Gaskonzerns OMV, fand, so die Wirtschaftswoche, bei der Präsentation des Halbjahresergebnisses 2017 im August klare Worte zu den neuen US-Sanktionen: „Wer sich den Gesetzestext ansieht, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die USA durch diese Sanktionen mehr LNG nach Europa verkaufen wollen.“ Er versicherte gleichzeitig: „Wir stehen vollumfassend hinter diesem Projekt.“

Klaus Schäfer, Chef des Energiekonzerns Uniper, hatte sich wenige Tage zuvor zum Bau der Nord Stream 2 bekannt. Auch er meinte laut Focus zu den Motiven für das Gesetz: „Im Kern geht es um strategische Wirtschaftsinteressen – die angestrebte Dominanz der USA im globalen Energiemarkt“. Die USA setzten die europäische Versorgungssicherheit aufs Spiel, nur, „um eigene wirtschaftliche Interessen durchzusetzen und Arbeitsplätze auf amerikanischem Boden zu sichern“. Schäfer zeigte sich „fest überzeugt“, dass Nord Stream 2 realisiert wird. Der Uniper-Chef forderte: „Die europäische Energiepolitik darf nicht zum Spielball der amerikanischen Wirtschafts- und Innenpolitik werden.“ Es sei wichtig, dass „die europäische und die deutsche Politik zusammenstehen und bereits klargemacht haben, dass sie dies nicht zulassen werden“.

Mario Mehren, Vorstandsvorsitzender der Wintershall, versicherte auf Nachfrage der FAZ: „Auch in politisch nicht einfachen Zeiten bekennen wir uns klar zur russisch-deutschen Wirtschaftspartnerschaft“. Auch nach Mehrens Ansicht dürften Sanktionen nicht für eigene Wirtschaftsinteressen missbraucht werden, „wie etwa für die Durchsetzung von mehr amerikanischem Flüssiggas auf dem europäischen Markt“, berichtet die FAZ. Ein solches Vorgehen widerspreche dem freien Wettbewerb. Gazprom und Wintershall seien und blieben Partner. „Darauf kann Gazprom weiter bauen.“

Quellen und Lesetipps zum US-Sanktionsgesetz und Nord Stream 2

Das US-Sanktionsgesetz: Gesetzestext; Pressemitteilung und Info-Blatt der AHK Moskau

Bundesregierung und EU-Kommission zum Sanktionsgesetz:

Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft zum Sanktionsgesetz:

Unternehmen zum Sanktionsgesetz: OMV, Uniper und Wintershall halten an Nord Stream 2 fest

Presseberichte und –kommentare zum Sanktionsgesetz

Titelbild
Quelle: President Donald J. Trump attends a tax reform for energy workers event at Andeavor Refinery, Wednesday, September 6, 2017, in Mandan, North Dakota. (Official White House Photos by D. Myles Cullen) / CC BY 3.0 US[/su_spoiler]