Zehn neue Regelungen für das Russlandgeschäft 2017

Was sich 2017 im Russlandgeschäft verändert hat

Onlinehandel, Warenverkehr und neue Möglichkeiten – zum Jahreswechsel traten eine Reihe von neuen Regelungen in Kraft, die für das On- und Offlinegeschäft in und mit Russland wichtig sind. Ein Überblick.

Von Christopher Braemer, Moskauer Deutsche Zeitung

1) „Google-Steuer“ für ausländische Internetfirmen

Seit Jahresbeginn zahlen auch ausländische Unternehmen 18 Prozent Mehrwertsteuer beim Verkauf von Internetdienstleistungen. Zusätzlich verpflichten sie sich zur selbstständigen Registrierung beim föderalen Steuerservice.

Die sogenannte „Google-Steuer“ („Nalog na Google“) betrifft beispielsweise den Verkauf von Apps per Google und Apple Store. Onlinehändler, die ihre Waren offline verkaufen, sind hingegen von der Steuer ausgeschlossen. Bisher zahlten ausschließlich in Ru9ssland registrierte Firmen die Steuer.

2) Tabak, Alkohol und Ölprodukte konstant teurer

Neben einer Erhöhung der Tabaksteuer um zehn Prozent verdient der Staat nun auch vom Verkauf von E-Zigaretten. 40 Rubel pro Stück – dazu zehn Rubel pro Milliliter der nikotinhaltigen Flüssigkeit, dem sogenannten „Liquid“.

Zudem wird die Steuer für Klasse-5-Benzin sowie Diesel um fünf Prozent erhöht. Getränke mit Alkoholgehalt mit weniger als neun Prozent werden mit 400  Rubel per Liter besteuert. Für Spirituosen mit mehr als neun Prozent werden 500 Rubel per Liter fällig. Entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung kündigte die Regierung eine weitere Erhöhung der Steuersätze für die Jahre 2018 und 2019 an.

3) Zwischenstaatlicher Paketversand erschwert

Von nun an gelten erhöhte Tarife für die Versendung  nicht regis-trierter, internationaler Kleinpakete. Dies gab die Russische Post bekannt. Laut Interfax erhöhen sich die Durchschnittskosten pro Einzellieferung um ca. einen halben US-Dollar – jedoch seien längst nicht alle Tarife transparent. Alternativ können die Händler Pakete direkt an das zentrale Paketzentrum in der Stadt Mirny (Republik Jakutien) liefern. Vor allem ausländische Onlinehändler wie Ali Baba sind betroffen, Bestellungen sind derzeit nur beschränkt möglich.

4) Internationale Standards für Wirtschaftsprüfung

Mit dem neuen Jahr treten gleich 18 neue internationale Audit-Standards in Kraft. Sie ergänzen über 30 Prüfungsstandards, die seit dem 24. Oktober gelten. Die neue Form des Prüfungsberichts soll, zusätzlich zum Finanzbericht, um eine Einschätzung der Unternehmensrisiken ergänzt werden.

Durch die erhöhte Transparenz soll vor allem eine bessere Risikoeinschätzung und Bewertung der Marktlage gewährleistet werden. Weiterhin erhöhen sich Umfang und Kosten für die Wirtschaftsprüfung. Die gesetzliche Grundlage bildet ein Beschluss des Finanzministeriums von November 2016.

5) Fahrzeugimporte ohne Notrufsystem verboten

Ab dem 1. Januar dürfen ausschließlich mit dem nationalen Notrufsystem „ERA-Glonass“ ausgestattete  Fahrzeuge importiert werden. Der Bundeszolldienst warnt ausdrücklich vor der Einfuhr ausländischer Gebrauchtwagen: Nicht mit dem System ausgestattete Fahrzeuge erhalten keinen Fahrzeugbrief. Sowohl Autohändler als auch Privatpersonen seien betroffen. Alte Fahrzeuge müssen ausnahmslos nachgerüstet werden.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Oldtimer, also Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 30 Jahren, sind von der Regelung ausgeschlossen.  Das Gesetz gilt übrigens für den gesamten Binnenmarkt der Eurasischen Wirtschaftsunion (Mitglieder außer Russland sind Kasachstan, Kirgistan, Armenien und Weißrussland).

6) Dialog vor Einschaltung des Verbraucherschutzes

Ab 2017 ändert sich die Reihenfolge der Unternehmensinspektionen. Vor der Beschwerde vor der staatlichen Verbraucherschutzbehörde, Rospotrebnadsor, ist der Verbraucher dazu gezwungen, sich zunächst direkt an die Firma zu wenden, gegenüber die er Ansprüche bestehen. So soll eine direkte Aussöhnung der Konfliktparteien ermöglicht werden. Erfolgt dabei keine Einigung, prüft Rospotrebnadsor das Unternehmen.

7) EAWU beschließt strengere Handelshemmnisse

Für die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) gelten ab diesem Jahr verschärfte Einfuhrbedingungen für Privatpersonen. Die Höchstgrenze zollfreier Wareneinfuhr sinkt von 1000 auf 500 Euro monatlich. Höhere Summen werden mit 30 Prozent beziehungsweise vier Euro pro Kilogramm versteuert. Pro Einzelbestellungen liegt die Höchstgrenze hingegen bei 200 Euro. Im Falle einer Überschreitung werden 15 Prozent oder zwei Euro pro Kilogramm fällig.

8) Chinesische Kredite als günstige Alternative

Per 1. Januar gilt ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Russland und China. Somit ebnen die beiden Staaten den Weg für einen noch intensiveren Investitionsaustausch. Konkret sind vor allem chinesische Kredite billiger für russische Unternehmen geworden. Umgekehrt wurde die Kapitalausführung nach Asien durch das Bundesgesetz erschwert.

9) Steuerrechtliche Änderungen für Unternehmer

Mit der Änderung des Steuerkodexes treten eine Reihe von neuen Regelungen in Kraft. Im Falle eines Einkommens von weniger als 112,5 Millionen Rubel (umgerechnet 1,79 Millionen Euro) in den ersten drei Geschäftsquartalen haben Unternehmen das Recht auf eine vereinfachte Besteuerung. Bei einem Einkommen von mehr als 2,3 Millionen Euro im gleichen Zeitraum verliert das Unternehmen dieses allerdings. Die bisherigen Grenzen lagen bei 45 Millionen Rubel (0,71 Millionen Euro) beziehungsweise 60 Millionen Rubel (0,95 Millionen Euro).

10) Insolvenzerklärung billiger für Privatpersonen

Die Mindestlaufzeit der Bankgarantie mit der Erklärung des Mehrwertsteuerausgleichs erhöht sich für Unternehmen von acht auf zehn Monate ab dem Tag der Abgabe der Steuererklärung. Auch für Privatpersonen gilt eine Gesetzesänderung: Im Insolvenzfall zahlen sie  nur noch 300 Rubel (umgerechnet etwa fünf Euro), statt wie bisher 95 Euro. Dies geht aus einem Bundesgesetz von Ende November hervor. Die Insolvenzgebühr für Unternehmer hingegen bleibt bei 95 Euro.

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Quelle: Christopher Braemer[/su_spoiler]