Russland erweitert Embargo auf lebende Schweine

Russland erweitert Lebensmittel-Embargo auf Schweine

Die russische Regierung hat das Lebensmittel-Embargo gegen die EU und die USA erweitert. Nun ist auch der Import von lebenden Schweinen sowie die Einfuhr von Nebenprodukten und Fetten landwirtschaftlicher Nutztiere verboten. Das berichtet das russische Wirtschaftsportal RBC unter Berufung auf eine Verordnung der Regierung. 

Das Lebensmittel-Embargo gegen den Westen, das Russland 2014 in Reaktion auf die westlichen Sanktionen verhängt hatte, verbietet den Import von Fleisch-, Molkerei-, Gemüse- und Obstprodukten aus der EU und den USA. Am 30. Juni 2017 hatte Präsident Wladimir Putin das Importverbot per Dekret bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.

In einer neuen Entscheidung hat die russische Regierung das Embargo nun auf lebende Schweine (ausgenommen reinrassige Zuchttiere) sowie auf Nebenprodukte und Fette verschiedener Vieharten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel) erweitert.

Der russischen Regierung zufolge werden die neuen Restriktionen jedoch keinen Einfluss auf die Deckung des Inlandsbedarfs in Russland haben.

Auch Sergei Juschin, Vorstandsleiter des russischen Fleischverbandes, ist der Ansicht, dass das Importverbot keine negativen Folgen für den russischen Markt hat: In den nächsten drei bis vier Jahren sollen in Russland neue Produktionen für die Herstellung von 1 Mio. Tonnen Schweinefleisch entstehen. Die Aufnahme von tierischen Nebenprodukten und Fetten in die Sanktionsliste werde einen Anreiz für die Entwicklung einer Verarbeitung in Russland sein.

Lebende Schweine aus der EU bereits 2014 verboten

Bereits zwischen Januar und September 2014 hatte Russland einen Einfuhrstopp für lebende Schweine und bestimmte Schweinefleischprodukte aus der EU verhängt. Dies begründete Moskau mit einem Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in der EU.

Die EU hatte dagegen bei der Welthandelsorganisation (WTO) Beschwerde eingelegt. Diese teilte die Einschätzung der EU, dass Russland die Standards für ein solches Verbot nicht eingehalten habe. Im Streitschlichtungsausschuss der WTO scheiterte Russland im Berufungsverfahren.