EU verlängert Wirtschaftssanktionen gegen Russland

EU verlängert Russland-Sanktionen bis Juli 2018

Die Europäische Union hat heute die bestehenden sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen Russland abermals verlängert. Dies teile EU-Ratspräsident Donald Tusk auf Twitter mit.

Trotz Milliardenverlusten für die heimische Wirtschaft verlängert die EU ihre Strafmaßnahmen gegen Russland. Sie sollen weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2018 gelten. Eine Aufhebung der Sanktionen wird laut EU erst in Betracht gezogen, wenn die Vereinbarungen des Minsker Friedensabkommens komplett erfüllt sind.

Gravierende Auswirkungen auf Europas Konjunktur

Experten zufolge haben die Wirtschaftssanktionen eine gravierende Auswirkung auf die europäische Konjunktur. Nach einer Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (Wifo), die Anfang Oktober veröffentlicht wurde, brachen die EU-Exporte nach Russland seit 2014 um jährlich 15,7 Prozent ein. Zu den höchsten absoluten Rückgängen führten die Sanktionen in Deutschland mit einem Minus von 11,1 Milliarden Euro (-13,4 Prozent).

Laut eines aktuellen Berichts des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) trägt Deutschland die Hauptlast der Russland-Sanktionen, die zum Zuge des Ukraine-Konflikts verhängt wurden. „Deutschland trägt fast 40 Prozent des verlorenen Handels im Westen, während andere große geopolitische Akteure wie das Vereinigte Königreich (7,9 Prozent), Frankreich (4,1 Prozent) und die Vereinigten Staaten (0,6 Prozent) weitaus weniger betroffen sind“, hieß es in der Studie.

Mit der Koppelung der Sanktionen an den Friedensprozess will die EU bewirken, dass Präsident Wladimir Putin stärker auf die prorussischen Separatisten in der Ostukraine einwirkt. Der Kreml hingegen hält die Strafmaßnahmen für ungerechtfertigt und hat seinerseits ein Embargo auf westliche Agrarprodukte wie Obst und Fleisch verhängt.

Die Wirtschaftssanktionen betreffen diese Bereiche:

  • Ein Waffenembargo.
  • Ein Ausfuhrverbot für Dual-Use-Güter zu militärischen Zwecken.
  • Ein Genehmigungsvorbehalt für die Ausfuhr von Gütern zur Erdölexploration und -förderung sowie verschiedene Dienstleistungen im Energie-Sektor (u. a. Bohrungen und Bohrlochprüfungen).
  • Eine Beschränkung des Zugangs zu den Kapitalmärkten für russische Finanzinstitute (Sberbank, Vneshtorgbank – VTB, Gazprombank, Vnesheconombank – VEB, Rosselkhozbank).

Neben den sektoralen Wirtschaftssanktionen sind weitere EU-Strafmaßnahmen gegen Russland aktiv:

  • Am 23. Juni 2014 verordnete die EU Handelsbeschränkungen für Waren mit Ursprung auf der Krim oder Sewastopol. Diese Sanktionen wurden zuletzt bis zum 23. Juni 2018 verlängert.
  • Am 17. März 2014 beschloss die EU Reisebeschränkungen und das Einfrieren des Vermögens bestimmter Personen und Organisationen. Diese Sanktionen wurden zuletzt bis zum 15. März 2018 verlängert.
Titelbild
[toggle title=”Fotoquelle” open=”yes”]Titelbild: European People’s Party, Donald Tusk, Zuschnitt auf 1040×585 px. CC BY 2.0