Eurasische Wirtschaftsunion plant Liberalisierung von Wirtschaftsprüfung und Buchhaltung
Am 18. Oktober wurden bei der ordentlichen Tagung des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission in Moskau die Entwürfe der Liberalisierungsmaßnahmen für die Bildung eines gemeinsamen Marktes für Wirtschaftsprüfung, Berichtswesen und Buchhaltung genehmigt.
Von Alexej Schmidt, Schmidt & Schmidt Exportmanagement
Eine der wichtigsten Maßnahmen des Liberalisierungsplans im Bereich der Wirtschaftsprüfung ist die Entwicklung eines Abkommens über das Audit auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion. Das Dokument fokussiert sich auf die Bildung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Audit-Dienstleistungen. Es sieht eine Gewährleistung des Rechts auf Einbringung von Audit-Dienstleistungen ohne Einschränkungen und Ausnahmen für Bürger jeden Staates der Union vor.
Anerkennung von Bildungsabschlüssen
Darüber hinaus geht es im Dokument um die Anerkennung von Bildungsabschlüssen von Wirtschaftsprüfern in allen Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion und über die Anerkennung von Prüfungsberichten, die von Wirtschaftsprüfern aus anderen Unionsstaaten ausgestellt wurden. Es ist zu erwarten, dass die Entwurfsarbeit im Jahr 2017 abgeschlossen wird.
Die Entwurfsarbeit wird voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren zur Harmonisierung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten der Eurasischen Union führen. Darüber hinaus bietet der Plan eine Entwicklung der normativen Regulierung, die die effektive Zusammenarbeit von Überwachungsorganen der Unionstaaten regelt, sowie den Übergang auf internationale Prüfungsstandards.
Gemeinsamer Binnenmarkt ab 2021 / 2022
Gemäß dem Liberalisierungsplanentwurf soll der gemeinsame Binnenmarkt für die Wirtschaftsprüfung ab dem 1. Januar 2022 entstehen. Der Betriebsbeginn des Binnenmarktes für Berichtswesen und Buchhaltung ist für 2021 geplant.
Schließlich werden die Liberalisierungspläne durch die Präsidenten der EAWU-Länder bei der Sitzung des Obersten Eurasischen Wirtschaftsrates genehmigt. Es wurden bereits 18 Liberalisierungspläne einzelner Dienstleistungssektoren durch das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission geprüft und genehmigt.
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