Goldenes Visum – Erlaubnis zur Niederlassung

Die russische Regierung hat die Bedingungen für das sogenannte „goldene Visum“ in Russland festgeschrieben. Demnach erhalten Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie z. B. mindestens 30 Mio. Rubel (400.000 Euro) in ein russisches Unternehmen oder 15 Mio. Rubel in ein regionales soziales Vorhaben investieren. Die Regelung gilt ab dem 11. Januar. Das Wirtschaftsministerium erwartet dadurch im laufenden Jahr Investitionen in Höhe von 12 Mrd. Rubel (160 Mio. Euro) und von 40 Mrd. Rubel (533 Mio. Euro) in den Folgejahren, hauptsächlich aus Nachbarländern, dem Nahen Osten und Asien. QuelleKommersant (RU)

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

 

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