Durch die wachsende Zahl internationaler Unternehmen und Kooperationen auf dem russischen Markt, erhalten Fragen um das Thema „Verrechnungspreise“ auch in Russland eine zunehmende Relevanz. Als Verrechnungspreis wird der Kurs für Transaktionen zwischen miteinander verbundenen Unternehmen oder Konzerngesellschaften bezeichnet.
Er entsteht nicht als Ergebnis der Wirkung von Marktmechanismen, sondern wird im Unternehmen selbst definiert. Seine besondere Bedeutung resultiert aus den ihm zugeordneten Funktionen, die vorwiegend in der Erfolgsermittlung und Lenkung von Unternehmensteilen, sowie der Minimierung von Steuerabgaben liegen.
Zum 1. Januar 2012 wurde nun vom russischen Gesetzgeber eine tiefgreifende Reform beschlossen, welche die russischen Regelungen über Verrechnungspreise weitgehend an die Rahmen der OECD anpasst.
Verrechnungspreise können nach der russischen Formulierung bei sogenannten „kontrollierbaren Geschäften“ anfallen, d.h. bei Geschäften miteinander verbundener Personen und in Ausnahme davon, einer Reihe abweichender Fälle. Das neue Gesetz fasst darunter:
§ Außenhandels- oder Binnenmarktgeschäfte miteinander ver- bundener Personen
§ Außenhandelsgeschäfte, die Waren des Weltbörsenhandels wie Erdöl, Rohstoffe etc. zum Gegenstand haben und deren Erlös innerhalb eines Kalenderjahres 60 Mio. Rubel übersteigt
§ Geschäfte mit Residenten von Ländern, die auf der „Schwarzen Liste“ des Finanzministeriums stehen
§ Transaktionen zwischen verbundenen Personen, unter Einschluss unabhängige Unternehmen, welche keine weitere Leistung erbringen
Von der Regelung nicht betroffen sind Geschäfte zwischen verbundenen Personen, die einen Ertrag von mehr als 1 Mrd. Rubel pro Kalenderjahr generieren und deren Akteure russische Organisationen sind, die in einer Gebietskörperschaft registriert, weder im Ausland noch in anderen Föderationssubjekten über weitere ständige Geschäftseinrichtungen verfügen und keine Verluste erwirtschaften. Diese fallen folglich auch nicht unter die Bezeichnung „kontrollierbare Geschäfte“.
Eine weitere Änderung, die sich aus der neuen Bestimmung ergibt, betrifft die Anhebung der Mindestbeteiligungshöhe die verbundene Personen kennzeichnet, von 20% auf 25%. Eine Unternehmensbeteiligung durch Organe der Russischen Föderation stellt jedoch keinen Indikator für eine Verbundenheit dar. Außerdem ist nach den neuen Prinzipien eine rein wirtschaftliche Verbindung zwischen den Personen noch kein hinreichendes Kriterium, diese als nahestehend / verbunden zu charakterisieren. Für alle Sachverhalte deren Einstufung sich nicht eindeutig aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, obliegt die Beurteilung auch künftig den Gerichten.
Ermittlung der Verrechnungspreise in Russland
Die Verfahren zur Ermittlung des Verrechnungspreises sind in Russland auf fünf beschränkt. Allerdings ist deren Anwendung in Kombination miteinander erlaubt. Zu berücksichtigen bleibt, dass die Verfahren nicht frei wählbar sind, sondern eine gewisse Ordnung bezüglich ihres Einsatzes besteht.
Die Preisvergleichsmethode sieht eine Auswertung von Preisen aus vergleichbaren Transaktionen vor. Dabei wird nach innerem- und äußerem Preisvergleich differenziert. Der innere Preisvergleich zieht Geschäfte des eigenen Unternehmens mit unabhängigen Dritten als Vergleichswert heran. Beim äußeren Preisvergleich betrachtet man dagegen Geschäfte zwischen zwei unabhängigen Dritten. Als Voraussetzung der Zulässigkeit dieser Methode muss jedoch die Bedingung der„Vergleichbarkeit“ erfüllt sein, ohne eine völlige Übereinstimmung zu beinhalten. Das Prinzip der Vergleichbarkeit bezieht sich auf Art und Qualität der Leistung, übernommene Funktionen und Risiken, allgemeine Marktgegebenheiten, Vertrags- und Lieferbedingungen, Marktstrategien und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Bei der Wiederverkaufspreismethode wird der Wiederverkaufspreis des Leistung empfangenden Unternehmens um eine marktübliche Bruttogewinnmarge verringert. Der abgezogene Betrag muss dabei der Funktion und dem Risiko des Wiederverkäufers gerecht werden. Bei der restlichen Summe handelt es sich um den Verrechnungspreis.
Die Aufwandsmethode bemisst den Verrechnungspreis, indem sie den Selbstkosten des leistenden Unternehmens einen branchenüblichen Gewinnbetrag hinzuaddiert, bei dessen Veranschlagung wiederum ein Fremdvergleich herangezogen wird.
Im Rahmen der Rentabilitätsmethode wird ein Vergleich der zwischen den verbundenen Personen für Ihre untereinander ausgetauschten Leistungen angesetzten Rentabilitätssätze, mit der Rentabilität von Transaktionen des betrachteten Unternehmens, oder nicht verbundener anderer Personen mit fremden Dritten, gezogen. Als Bezugsgröße dienen Kosten, Umsätze oder Vermögen.
Die Gewinnaufteilungsmethode ordnet den am Geschäftserfolg beteiligten Unternehmen, einen ihrer wahrgenommenen Funktion und dem getragenen Risiko entsprechenden Anteil am Gewinn zu.
Durch das neue Gesetz eingeschränkt, wird die Verwendung von Vergleichsdaten ausländischer Unternehmen, deren Berücksichtigung nur noch zulässig ist, sofern die Buchhaltungsinformationen russischer Firmen keine sachgerechte Gegenüberstellung erlauben.
Dokumentation von Verrechnungspreis-Geschäften
Ein hoher Stellenwert wird durch die neue Regelung auch der Dokumentation der kontrollierbaren Geschäfte beigemessen. Diese schreibt eine ordnungsgemäße Erfassung, Aufbewahrung sowie die fristgemäße Weitergabe an die zuständige Finanzbehörde im Falle einer Anfrage vor, sollte der Gesamtbetrag dieser Geschäfte mit einer Person innerhalb eines Kalenderjahres über dem Wert von 100 Mio. Rubel liegen. Im Jahr 2013 wird die Grenze auf 80 Mio. Rubel herabgesenkt und von 2014 an, abgeschafft. Zur Vermeidung behördlicher Schwierigkeiten wird empfohlen, bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen und der Dokumentation der gewählten Bestimmungsverfahren, eng mit den zuständigen Steuerämtern zu kooperieren.
Für eine falsche Kalkulation der Verrechnungspreise führt das neue Gesetz eine Reihe von Sanktionsmechanismen ein, die zum 1. Januar 2014 wirksam werden und bis zum Jahr 2016 eine Strafe in Höhe von 20% des nicht entrichteten Steuerbetrags vorsehen und 2017 schließlich 40% ansetzen.
Eine Dokumentation muss nicht eingereicht werden, wenn die Geschäftspartner kein rechtliches Verhältnis zueinander besitzen, die Preise an den Vorgaben der Antimonopolbehörde ausgelegt sind, die Transaktionen durch Wertpapiere oder Finanzinstrumente auf dem organisierten Wertpapiermarkt erfolgen oder bei den Geschäften Preisabsprachen stattfanden.
Wenn Sie mehr über Buchhaltung und Steuern in Russland erfahren möchten, dann lesen Sie hier die Broschüre zu diesem Thema: http://www.rufil-consulting.com/publication/buchhaltung_und_steuern_in_russland.pdf
Autor: Anton Schneider, RUFIL CONSULTING