Praxiswissen Russlandgeschäft Teil 8: Devisenkontrolle in Russland

Erhält Ihr Unternehmen in Russland Überweisungen aus dem Ausland? Oder tätigen Sie selbst Überweisungen z.B. nach Deutschland? Dann spielt höchst wahrscheinlich die russische Devisenkontrolle für Sie eine Rolle. Die wichtigsten Regeln, die Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

Alle Zahlungen zwischen Deviseninländern und Devisenausländern unterliegen der Devisenkontrolle. Als Deviseninländer gelten alle nach russischem Recht gegründeten Unternehmen (z.B. in der Form der «OOO», «ЗАО» oder «ОАО»). Auch natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Russland haben bzw. sich nicht weniger als 183 Tage pro Jahr im Land aufhalten, sind Deviseninländer.

Als Devisenausländer gelten dagegen alle nach dem Recht eines anderen Staates gegründeten juristischen Personen, sowie natürliche Personen, die keinen Wohnsitz in Russland haben bzw. sich weniger als 183 Tage pro Jahr im Land aufhalten.

Praxistipp: Bei internationalen Transaktionen von mehr als 5000 USD ist der Empfänger der Zahlung verpflichtet, bei seiner Bank einen so genannten Handelspass zu beantragen. Dafür müssen alle dieser Zahlung zugrunde liegenden Dokumente, also Verträge, Rechnungen etc., bei der Bank eingereicht werden.

Offizielles Zahlungsmittel in Russland ist allein der Rubel. Auch wenn Verträge in Fremdwährungen, wie Euro oder Dollar, abgeschlossen werden können, so dürfen die Zahlungstransaktionen, ob bar oder bargeldlos, allein in der Landeswährung erfolgen. Dabei entstehen in der Regel Währungskursdifferenzen zwischen dem Tag der Verbuchung und dem Tag der Bezahlung der Rechnung, woraus sich eine Verdopplung der Buchungssätze und Probleme bei der Berechnung der Umsatzsteuer ergeben.

Dieser Artikel wurde im Oktober 2009 unter dem Titel “Devisenkontrolle in Russland” in der Moskauer Deutschen Zeitung veröffentlicht.

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