Ausbau der BMW-Produktion + WTO gibt Russland Recht + Doppelpass jetzt erlaubt

Russlandnachrichten des Tages

Diese Meldungen stammen aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

Ausbau der BMW-Produktion
Der russische Autobauer Avtotor will binnen eines Jahres im Gebiet Kaliningrad eine neue Fabrik für Autos der Marke BMW eröffnen. Wie die Regierung der russischen Exklave mitteilte, soll am 1. Juli das erste Auto vom Band rollen. Geplant sei die Fertigung von jährlich mehr als 50.000 Stück der SUV-Modelle x4, x5, x6 und x7. Außerdem sollen in einer neuen Werkstatt Karosserien für BMW-Werke auf der ganzen Welt entstehen. Im Februar war bekannt geworden, dass der Münchner Konzern auf ein eigenes Russland-Werk verzichtet. BMW arbeitet seit 1999 mit Avtotor in Kaliningrad zusammen. Quelle: Klops (RU)

WTO gibt Russland Recht
Das Schiedsgericht der Welthandelsorganisation WTO hat in einem jahrzehntelangen Streit Russlands mit der EU im Sinne Moskaus entschieden. Russland hatte 2013 Beschwerde gegen Importsteuern der EU u. a. auf Stahlrohre und Düngemittel eingelegt, die zum Teil bereits 1995 verhängt wurden. Die EU geht damit aus ihrer Sicht gegen russisches Preisdumping vor, da sie die staatlich festgesetzten, relativ niedrigen Energiepreise in Russland als unlauteren Wettbewerbsvorteil der russischen Produzenten bewertet. Diese Praxis verstößt jedoch gegen WTO-Regeln, so das aktuelle Urteil. Die EU will das Urteil zunächst prüfen. Ein möglicher Einspruch dagegen wird durch den Umstand erschwert, dass das Appellationsgericht der WTO seit Monaten nicht arbeitsfähig ist, weil die USA die Ernennung von neuen Richtern blockieren. Den kompletten Bericht des Schiedsgerichts finden Sie hier (EN, PDF). Quelle: Kommersant (RU)

Doppelpass jetzt erlaubt
Vergangene Woche sind gesetzliche Erleichterungen bei der Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit in Kraft getreten. So ist in bestimmten Fällen der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr vorgeschrieben, ebenso entfällt die Anforderung, drei Jahre in Russland gelebt zu haben. Es profitieren Bürger ehemaliger Sowjetrepubliken, aber auch z. B. Antragsteller, die mit einem russischen Staatsbürger verheiratet sind und gemeinsame Kinder haben. Quelle: RIA (RU)

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