EU will Sanktionsstrafen vereinheitlichen

Das EU-Parlament hat sich vergangene Woche für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, der EU-weite einheitliche Strafmaße für die Umgehung von Sanktionen vorsieht. Verstöße u. a. auch gegen die Russlandsanktionen sollen künftig einheitlich nach dem Strafrecht behandelt werden. So sind z. B. Mindeststrafen für Unternehmen in Höhe von 1-5% des Umsatzes bzw. 8-40 Mio. Euro vorgesehen. Das Gesetz muss noch vom Europarat abgesegnet und anschließend innerhalb eines Jahres von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden. Quelle: Global SanctionsEU

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver Handelskammer-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

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