Scheitert die Pipeline Nord Stream 2 doch noch?

Wirtschaftsminister Altmaier bereitet Merkels Treffen mit Putin vor

Diskussion über Nord Stream 2 – Ost-Ausschuss-Geschäftsführer Harms warnt in „Panorama“: „Das große Problem ist wirklich die Verunsicherung“

Beim jüngsten Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei US-Präsident Trump stand Presseberichten zufolge auch das Thema „Nord Stream 2“ auf der Tagesordnung. Bauarbeiten für die Erdgaspipeline aus Russland an der deutschen Ostseeküste haben zwar bereits begonnen. Die Diskussionen über das Projekt halten jedoch an. Auch beim angekündigten Treffen der Bundeskanzlerin mit Präsident Putin wird es wohl ein wichtiges Gesprächsthema sein.

Dazu berichtete am 08. Mai Industriemagazin.at:

„Der deutsche Wirtschaftsminister Peter Altmaier plant kurzfristig eine Reise nach Russland und in die Ukraine. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr, will der CDU-Politiker am kommenden Sonntag und Montag (13./14. Mai) nach Kiew und Moskau reisen. Altmaier will dort mit seinen Kollegen über energie- und wirtschaftspolitische Fragen sprechen. Ein wichtiges Thema werde das umstrittene Ostsee-Pipeline Projekt “Nord Stream 2” sein sowie die künftige Rolle der Ukraine als Erdgas-Transitland, hieß es. (…)

Es gehe bei der Reise Altmaiers auch darum, das am 18. Mai geplante Spitzentreffen der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin in Sotschi vorzubereiten.“

Wir geben Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen zu der geplanten Pipeline und haben Stellungnahmen von Verbänden, Wissenschaftlern und Politikern gesammelt. Bundeskanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Altmaier unterstrichen kürzlich, dass für den Bau von Nord Stream 2 sehr wichtig sein wird, dass zuvor eine Einigung über den weiteren Transit von russischem Gas durch die Ukraine erreicht wird.

Pipeline-Streit war Thema für Deutschlandfunk und „Panorama“

Der Streit über die Pipeline wurde im April auch in Rundfunk- und Fernsehsendungen ausführlich behandelt.

Der Deutschlandfunk informierte am 12. April in der 20-Minuten-Sendung „Hintergrund“ insbesondere über den Streit innerhalb Europas über die Pipeline:

„Nord Stream 2 vor Baubeginn – Gaspipeline durch die Ostsee spaltet Europa“

Das NDR-Politmagazin „Panorama“ sendete in der letzten Woche einen fast 10 Minuten langen Beitrag, in dem die Aktivitäten der USA gegen Nord Stream 2 im Mittelpunkt standen:

„Heimlicher Wirtschaftskrieg: USA wollen deutsche Pipeline verhindern“

Für den Film führten die Panorama-Autoren unter anderem ein ausführliches Gespräch mit dem Geschäftsführer des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft, Michael Harms.

Panorama erinnert: US-Sanktionsgesetz begründete Widerstand der USA gegen Nord Stream 2

Panorama spricht an, wie das Pipeline-Projekt vom Anfang August 2017 beschlossenen US-Sanktionsgesetz („Countering America‘s Adversaries Through Sanctions Act“, CAATSA) betroffen ist. Das Gesetz sehe in einer „Unterklausel“ vor, dass sich die US-Regierung gegen die Pipeline einsetzen soll. Die Klausel erlaube der US-Regierung, Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, die sich am Bau und der Finanzierung der Pipeline beteiligen.

Detaillierte Analysen zu dem Gesetz veröffentlichten Professor Dr. Andreas Steininger und Professor Dr. Otto Luchterhandt im Ost-Letter 3/2017 des Ost-Instituts Wismar im Dezember 2017. Professor Luchterhandt erklärt, das Nord Stream 2-Projekt werde zwar nicht in der den Energiebereich betreffenden Section 232 des Sanktionsgesetzes erwähnt, wohl aber in Punkt 9 in Section 257, der die US-Politik zur Stärkung der „Ukrainischen Energiesicherheit“ formuliere. Dort heißt es, die Politik der Vereinigten Staaten sei es, sich weiterhin gegen den Bau der Pipeline einzusetzen:

„It is the policy of the United States,…to continue to oppose the Nordstream 2 pipeline given its detrimental impacts on the European Union`s energy security, gas market development in Central and Eastern Europe, and energy reforms in Ukraine,..“.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichte die US-Regierung zusätzliche „Guidelines“ zur Auslegung des Gesetzes. Informationen dazu hat die Handelskammer Hamburg gesammelt.

Harms: „Gift für jedes langfristige strategische Engagement“

An „Nord Stream 2“ sind unter anderem die Ludwigshafener BASF und der Düsseldorfer Energieerzeuger Uniper mit Investitionen von jeweils 950 Millionen Euro beteiligt. Panorama unterstreicht, dass den Unternehmen aufgrund des Sanktionsgesetzes hohe Strafen drohen könnten. Die an der Finanzierung von Nord Stream 2 beteiligten Banken würden jetzt fürchten, von den USA bestraft zu werden. Nord Stream 2 könnte nach Meinung von Panorama deswegen am Druck aus den USA scheitern.

Ost-Ausschuss Geschäftsführer Michael Harms meinte im Panorama-Beitrag zum üblichen Vorgehen der US-Behörden in solchen Fällen (Video ab Min. 3: 50):

“Meist ist es ja dann so, dass amerikanische Behörden Ermittlungsverfahren einleiten und große, kostspielige Prozesse in den USA drohen und damit auch die Tätigkeit auf dem US-Markt sehr stark in Frage gestellt wird. Das ist etwas, was natürlich alle vermeiden wollen.”

Und Harms fügte später hinzu (Min. 5:25):

„Das große Problem ist wirklich die Verunsicherung, dass man nicht weiß, und das ist natürlich Gift für jedes langfristige strategische Engagement, was als nächstes kommt, wer auf die Sanktionsliste kommt.“

Quelle: NDR.de „Panorama“ (Stefan Buchen, Johannes Edelhoff): Heimlicher Wirtschaftskrieg: USA wollen deutsche Pipeline verhindern; Bericht und Video (9:23 Minuten) mit Interview mit Ostausschuss-Geschäftsführer Michael Harms; 03.05.2018

Auch die Professoren Steininger und Luchterhandt beklagen die unsichere Rechtslage

Die Unsicherheit der Rechtslage betonen auch Professor Dr. Andreas Steininger und Professor Dr. Otto Luchterhandt im Ost-Letter 3/2017 des Ost-Instituts Wismar. Ende Oktober 2017 habe das US-Außenministerium zwar in einer „Guideline“ eine Erklärung veröffentlicht, dass die Sanktionen im Energiebereich nicht für Geschäfte gelten sollen, die vor Verabschiedung des Gesetzes vereinbart wurden. Damit sei die Unsicherheit der Unternehmen über die Konsequenzen des Gesetzes jedoch nicht beseitigt.

Professor Luchterhandt schreibt dazu:

„Dass die Erklärung die involvierten und interessierten Unternehmen beruhigen wird, dürfte unwahrscheinlich sein, denn auch wenn das State Department noch keine „Liste“ zu sec. 232 erlassen hat, entfaltet die Sanktionsermächtigung eine Vorwirkung, die manche Unternehmen von Investitionen in das NordStream-Projekt schon jetzt abschrecken wird.“

Und Professor Steininger meint:

„Weder existiert … eine fixierte Regelung, dass sämtliche vor dem 2. August 2017 geschlossene Verträge nicht von den Sanktionen betroffen sind, noch kann ausgeschlossen werden, dass sich bei einer Verschärfung des Konfliktes zwischen Russland und den USA nicht am Ende doch politische Kräfte finden, welche versuchen werden, die Energielieferungen aus Russland einzudämmen oder ganz abzustellen. Aufgrund der fehlenden Regelungen oder fixierten Vereinbarungen völkerrechtlicher oder nationaler Natur existiert also zurzeit nicht mehr, als die mündlichen Aussagen deutscher und amerikanischer Behördenvertreter, den Energietransfer nicht durch Sec. 232 CAATSA zu gefährden, soweit sich die politische Lage nicht verschärft. Insofern handelt es sich hierbei gegenwärtig nicht um eine rechtliche, sondern immer noch politische Entscheidung.“

Harms: US-Sanktionsgesetz CAATSA verknüpft sicherheitspolitische Ziele mit Wirtschaftsinteressen

Im Sanktionsgesetz des US-Kongresses heißt es aut dem von Panorama im Internet veröffentlichten Artikel auch:

“Die Regierung der Vereinigten Staaten legt größten Wert auf den Export amerikanischer Energieträger. Und auf die Schaffung amerikanischer Jobs.”

Ost-Ausschuss Geschäftsführer Michael Harms kritisiert dies im Panorama-Artikel:

“Das ist sehr ungewöhnlich. Die dort hergestellte Konnotation mit dem verstärkten Verkauf von amerikanischem LNG nach Europa ist von einer bemerkenswerten Offenheit. Das passt eigentlich schlecht zu einem außenpolitisch motivierten Sanktionspaket. Wir kritisieren, dass sicherheitspolitische Ziele mit Wirtschaftsinteressen verknüpft werden.”

Das Interesse der USA an einem Export von LNG nach Europa beleuchtet die Panorama-Sendung in Interviews mit US-Experten.

Ost-Ausschuss: Energiewirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschlands mit Russland ist gefährdet

Nachdem die USA Anfang April 2018 auf der Basis von CAATSA weitere Sanktionsmaßnahmen beschlossen, warnt der Ost-Ausschuss in einem Mitte April veröffentlichten Positionspapier nicht nur vor Risiken der US-Sanktionen für das Nord Stream 2-Projekt, sondern für die gesamte energiewirtschaftliche Zusammenarbeit mit Russland. Dort heißt es:

„Die bereits erfolgte persönliche Sanktionierung von Alexey Miller (CEO Gazprom) und Andrey Akimov (Vorstandsvorsitzender Gazprombank, Aufsichtsrat von Novatek) muss als ein deutliches Warnzeichen für eine sich weiterhin verschärfende Sanktionsspirale betrachtet werden. Sollte es in einem weiteren Schritt zu einer Sanktionierung von Gazprom kommen, würde dies – aus deutscher Sicht – einem faktischen Importverbot von russischem Erdgas gleichkommen. Konkret besteht das Risiko, das die europäischen Unternehmen, die sich an der Finanzierung von Nord Stream 2 und weiteren europäisch-russischen Energie-Infrastrukturprojekten beteiligen, sanktioniert werden oder durch ihre Finanzpartner zu einem Rückzug genötigt werden. Mittel- und langfristig wäre dadurch auch ein Rückzug Gazproms aus Infrastrukturprojekten in Deutschland, wie zum Beispiel bestehenden, gemeinsam betriebenen Erdgasspeichern, möglich.“

Der Ost-Ausschuss Vorsitzende Dr. Wolfgang Büchele hatte zuvor bereits am 10. April in einem Statement vor einer Beschädigung des Vertrauens in die Rechtssicherheit in der EU gewarnt, wenn jetzt gesetzliche Grundlagen für Investitionsentscheidungen in das Nord Stream-Projekt aus politischen Gründen nachträglich geändert würden:

„Nord Stream 2 hilft dabei, zusätzliche Gasmengen nach Westeuropa zu bringen, was angesichts wachsenden Importbedarfs für stabile Preise für die Endverbraucher und die europäische Industrie sorgen wird. Damit wird auch die langfristige internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gewährleistet. Russisches Gas ist Teil eines diversifizierten europäischen Energiemixes, zu dem auch LNG-Gas gehören kann. Die Verbraucher können und sollen unter den marktwirtschaftlich günstigsten Alternativen auswählen können. Die beteiligten Firmen haben im Vertrauen auf Rechtssicherheit bereits über vier Milliarden Euro investiert. Gesetzliche Grundlagen im Nachhinein aus politischen Gründen zu ändern, würde das Vertrauen in die Rechtssicherheit in der EU beschädigen.“

Sandra Oudkirk (US-Außenministerium):
Nord Stream 2-Unternehmen müssen mit Sanktionen rechnen

Wie berechtigt die Verunsicherung der an Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen ist, bestätigte am 12. März eine Mitarbeiterin des US-Außenministeriums bei einer vom „Atlantic Council“ veranstalteten Konferenz (Nord Stream 2: What the US and Europe Can and Should Do“; auch als Video verfügbar; 3:13 Stunden).

In der ersten Panel-Diskussion („View from the US“) meinte Sandra Oudkirk (Deputy Assistant Secretary for Energy Diplomacy, Bureau of Energy Resources im US-Außenministerium) auf eine Frage von Moderator Richard Morningstar (Founding Director and Chairman, Global Energy Center Atlantic Council):

„Ich habe wohl mit allen Unternehmen gesprochen, die mit diesem Projekt zu tun haben. Die Unternehmen müssen damit rechnen, dass die Sanktionen sie treffen werden.“ (im Panorama-Film ab Minute 4:20)

Richard Morningstar (Atlantic Council): Sanktionen gegen Nord Stream 2 sind unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen

Richard Morningstar selbst, ein früherer US-Botschafter, bekräftigte in einem Artikel, der von ihm am 24. April in der unabhängigen US-Parlamentszeitschrift „The Hill“ erschien, die größte Unsicherheit für Nord Stream 2 sei, dass die US-Regierung Sanktionen verhängen könnte. Er verwies darauf, dass kürzlich 39 Senatoren Sanktionen gegen die Pipeline forderten. Es sei zwar unwahrscheinlich, dass die Regierung Trump Sanktionen verhängen werde, aber nicht ausgeschlossen.

Morningstar greift auf, dass Bundeskanzlerin Merkel kurz zuvor nach Gesprächen mit dem ukrainischen Präsidenten Poroschenko versicherte, ein Bau von Nord Stream 2 wäre ohne Klarheit über einen weiteren Transit von russischem Gas durch die Ukraine nicht möglich. Der ehemalige Botschafter drängt darauf, jetzt ein Abkommen auszuhandeln, das einen Transit von russischem Erdgas durch die Ukraine gewährleistet.

„It is now important that Chancellor Merkel stay in the batter’s box and, together with the European Commission and member states, insist on a meaningful binding guarantee of Ukrainian transit, together with continued reform of the Ukrainian energy system and necessary improvements to the transit system.“

„Leitsätze“ von Merkel und Altmaier zu Nord Stream 2

Bundeskanzlerin Merkel hatte am 12. April nach den Gesprächen mit Poroschenko in der Pressekonferenz laut Wortprotokoll des Kanzleramtes zu Nord Stream 2 gesagt:

„Richtig ist …, dass es nicht sein kann, dass durch Nord Stream 2 die Ukraine keinerlei Bedeutung mehr mit Blick auf den Transit von Erdgas hat.Ich denke, man muss zwei Dinge auseinanderhalten. Das eine ist, dass es in jedem Falle um russisches Erdgas geht. Egal ob es durch die Ukraine fließt oder ob es durch die Ostsee fließt, bleibt immer eine Abhängigkeit von russischem Erdgas. Aber es geht auch um Einnahmen für die Ukraine. Es hat natürlich eine strategische Bedeutung für die Ukraine. Deshalb habe ich sehr deutlich gemacht, dass ein Projekt Nord Stream 2, ohne dass wir Klarheit darüber haben, wie es mit der ukrainischen Transitrolle weitergeht, aus unserer Sicht nicht möglich ist. Daraus ersehen Sie schon, dass es sich nicht nur um ein wirtschaftliches Projekt handelt, sondern dass natürlich auch politische Faktoren zu berücksichtigen sind.“

Wirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte auf Nachfrage später in einer BMWi-Pressekonferenz zu den Aussagen der Bundeskanzlerin:

„Das was die Bundeskanzlerin zum Ausdruck gebracht hat, ist unser Wille, dass man beides miteinander vereinbart, nämlich auf der einen Seite die Möglichkeit und Notwendigkeit privater Infrastrukturprojekte und auf der anderen Seite die berechtigten Sicherheits- und Versorgungsinteressen der Ukraine. Dafür gibt es eine europäische Verantwortung.“

OA-Vorsitzender Büchele hatte in seinem Statement zur Diskussion um Nord Stream 2 zur Frage eines weiteren Transits durch die Ukraine unter anderem darauf hingewiesen, dass Gazprom angekündigt habe, die Ukraine auch künftig als Transitland zu nutzen:

„Durch den erhöhten Energieimport-Bedarf in der EU wird nach Meinung von renommierten Experten das Pipeline-System der Ukraine auch weiterhin für den Transit benötigt. Gazprom hat seinerseits bereits angekündigt, die Ukraine auch in Zukunft als Transitland für Gaslieferungen zu nutzen. Dazu muss allerdings eine überfällige Modernisierung des aus der Sowjetzeit stammenden ukrainischen Pipelinenetzes erfolgen.“

Roland Götz: Erdgastransit durch die Ukraine wird nicht zum Jahresanfang 2020 abrupt enden

Dr. Roland Götz, der seit Jahrzehnten die Entwicklung der Energiewirtschaft in Osteuropa besonders intensiv verfolgt (Veröffentlichungshinweise), nahm in einem Interview von Alexander Sorkin für Ostexperte.de kürzlich auch zum Transit von russischem Erdgas durch die Ukraine Stellung. Er nennt mehrere Gründe, warum der Transit zum Jahresanfang 2020 nicht abrupt beendet werden kann.

  • „Zum einen werden Nord Stream und Turkish Stream möglicherweise nicht pünktlich fertig. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Bei Nord Stream gibt es Probleme mit der dänischen Regierung. Kopenhagen könnte unter anderem erzwingen, dass die Route von Nord Stream 2 um einige Kilometer verlagert wird, weil sie bisher durch sein Territorialgewässer führt.“
  • „Zweitens gibt es die Möglichkeit, US-Sanktionen gegen europäische Firmen zu verhängen, die an Nord Stream 2 mitarbeiten.“
  • „Darüber hinaus kann man eine Pipeline nicht sofort mit 100-prozentiger Kapazität betreiben. Man benötigt eine Anlaufzeit, die ein bis zwei Jahre dauern kann.“

EU-Kommission will mit „Lex Nord Stream 2“ den Bau der Pipeline verhindern

In einem am 04. Mai erschienenen Beitrag in den Russland-Analysen („Die »Lex Nord Stream 2«: Ein energierechtliches oder außenpolitisches Projekt?) geht Götz der Frage nach, welche Folgen der Vorschlag der EU-Kommission haben könnte, den Geltungsbereich ihrer Gasmarktrichtlinien auf Erdgasimportleitungen auszuweiten, die wie Nord Stream 2 aus Nicht-EU-Ländern an die Außengrenzen der EU führen.
Wird dieser Vorschlag umgesetzt, würden für diese Importleitungen dieselben Prinzipien wie für den EU- Gasmarkt gelten:

  • Die Gasförderung und der Gastransport müßten organisatorisch getrennt werden (»unbundling«),
  • ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Gasleitungen müßte gewährleistet sein (»third-party access«) und
  • Transparenz der Tarifgestaltung.

Götz kommt zu dem Schluss, wenn der Vorschlag zur Ausweitung des Geltungsbereichs von Rat und Parlament der EU gebilligt werde, könnte die Inbetriebnahme von Nord Stream 2 scheitern, weil Russland die Prinzipien des EU-Gasmarktes nicht anwenden will.

Götz meint, der Vorschlag der EU-Kommission sei der Absicht nach eine „Lex Nord Stream 2“. Er lasse sich „weder energierechtlich noch energiewirtschaftlich, sondern nur außenpolitisch“ begründen.

DGAP-Zeitschrift „Internationale Politik“ veröffentlichte „ernste Bedenken“ gegen Nord Stream 2

Ein Beispiel, welche außenpolitischen Argumente gegen die Erdgaspipeline vorgebracht werden, bietet die Zeitschrift „Internationale Politik“ der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. In der Ausgabe März/April 2018 wurde dort ein Beitrag von Dr. Anke Schmidt-Felzmann veröffentlicht. Titel:

Instrument russischer Geopolitik – Ernste Bedenken sprechen gegen die Erdgaspipeline Nord Stream 2

Zur Autorin findet man auf der Internet-Seite des  „Foreign Policy Research Institute, FPRI“ (Sitz: Philadelphia, USA) unter anderem folgende Angaben: „Anke Schmidt-Felzmann is a Baltic Sea Fellow in the Eurasia Program at the Foreign Policy Research Institute. She … is currently lecturing at the General Jonas Žemaitis Military Academy of Lithuania in Vilnius.“
Frau Dr. Schmidt-Felzmann verweist in ihrem Artikel vor allem auf die Argumente von Kritikern der Ostsee-Leitungen, dass durch den Bau der Nord Stream 2 und die bereits vorhandene Leitung die Abhängigkeit Europas von russischen Erdgaslieferungen vergrößert werde und so ein „klarer Machtvorteil“ auf russischer Seite entstehe. Auch Deutschland böten sich bei Unterbrechungen der Erdgaslieferungen aus Russland kaum Alternativen:

„Aus EU-Sicht … vergrößert Nord Stream 2 die Abhängigkeit von russischen Energieexporten und gefährdet die geplante Energieunion. Die Brüsseler Wettbewerbshüter äußern Bedenken, denn das neue Projekt würde die Vormachtstellung der russischen Gazprom verstärken.“ (S. 101)

„In Polen, aber auch in der Ukraine gab und gibt es heftige Proteste gegen die Nord Stream-Pipelines, weil durch sie ein klarer Machtvorteil auf russischer Seite entsteht. Vor allem Polen und die baltischen Staaten sorgen sich, dass die russische Regierung nicht vor wirtschaftlichen Nachteilen und politischem Gesichtsverlust zurückscheut, wenn es um ihre strategischen Interessen geht.“ (S. 104)

„Zwar würden Russland durch zeitweilige Lieferunterbrechungen wirtschaftliche und politische Kosten entstehen, aber angesichts der langfristigen Anlage der kostspieligen Ostsee-Gasleitungen, in die im Prinzip nur Erdgas aus Russland eingespeist werden kann, hat Deutschland kurzfristig kaum Alternativen. Und als Empfänger von 110 bcm Erdgas, das größtenteils zur Weiterverteilung gedacht ist, würde Deutschland ebenfalls Verantwortung für die Versorgung anderer europäischer Länder tragen. Ein Lieferstopp, der nicht aus Speicherkapazität und über alternative Versorgungswege kompensiert werden kann, würde für erheblichen politischen Druck sorgen.“ (S. 105)

Gleich anschließend vermerkt die Autorin aber auch:

„Diese Bedenken werden von Berlin nicht geteilt. Die Bundesregierung fühlt sich sicher in der Annahme, dass die drohenden finanziellen Verluste und die russische Exportabhängigkeit den Kreml davon abhalten würden, die Erdgasversorgung als Machtinstrument zu missbrauchen. Die Berliner Experten sprechen von beidseitiger Abhängigkeit.“ (S. 105)

Die Autorin schreibt außerdem unter anderem:

„Kritiker sehen die deutsche Unterstützung von Nord Stream 2 als indirekte politische Bestätigung für den Kreml, dass der russische Völkerrechtsbruch in der Ukraine geduldet wird. Nord Stream 2 sichert Russland lukrative Gewinne, die nicht nur einen wichtigen Beitrag zum russischen Staatshaushalt leisten, sondern auch die persönlichen Einkünfte der Machtelite sichern.“ (S. 106)

Ihr Fazit:

„Es ist offensichtlich, dass es bei Nord Stream 2 um weit mehr als nur privatwirtschaftliche Geschäfte geht. Die Bundesregierung wird sich mit den Konsequenzen der neuen Ostsee-Pipelines für Klima und Umwelt sowie für Europas Sicherheit und Unabhängigkeit auseinandersetzen müssen.“ (S. 106)

Quellen und Lesetipps zu Nord Stream 2 und US-Sanktionen: