Meta-Urteil in Russland: Wie gefährlich ist die Nutzung?

Gerichtsurteil zu Facebook-Mutterkonzern

Ein Gericht in Twer stufte am Montag Meta, den Mutterkonzern von Facebook und Instagram, als „extremistische Organisation“ ein (die Meta-Tochter WhatsApp ist nicht betroffen). Für Millionen von Russen, die mithilfe von VPN-Diensten beide Plattformen weiter nutzen, stellt sich die Frage: Sind wir vor dem russischen Gesetz jetzt selbst „Extremisten“? Ein Jurist, den das Wirtschaftsmagazin „Sekrety firmy“ dazu befragte, sieht keine Gefahr für einfache Nutzer der Dienste. Insbesondere die Nutzung über einen Browser sei unbedenklich, bei den Apps müsse man das konkrete Vorgehen des Justizministeriums noch abwarten. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft sagte gestern, man könne die Dienste weiter nutzen, solle aber „vorsichtig“ sein.

Allerdings ist künftig darauf zu achten, dass die Logos der beiden Netzwerke in Russland verbotene Symbole sind (sobald das Urteil rechtskräftig ist). Man sollte also z. B. Links auf Facebook und Instagram nicht mehr mit den Logos, sondern in Textform setzen. Auch sollte man von Russland aus keine bezahlte Werbung mehr auf den Meta-Plattformen schalten – das käme dann der Finanzierung einer „extremistischen Organisation“ gleich. Ebenfalls nicht zu raten ist Russen in Zukunft der Erwerb von Meta-Aktien. Bereits erworbene Aktien könnten jedoch behalten werden, da die Einstufung als extremistisch nicht rückwirkend gelte. Quelle: Sekrety firmy (RU)

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

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