Russische Zentralbankreserven: EU zweifelt an Enteignung

Die eingefrorenen Reserven der russischen Zentralbank dürfen nicht enteignet werden, befindet die Europäische Kommission in einem internen Dokument, das der Zeitung Die Welt vorliegt. Rechtlich zulässig sei stattdessen die Investition der Mittel etwa in europäische Staatsanleihen. Die Kommission wolle den Mitgliedstaaten vorschlagen, die voraussichtlichen Erträge in Höhe von jährlich 2,6% der Ukraine zur Verfügung zu stellen, so der Bericht. Allerdings sei noch unklar, wo in Europa die eingefrorenen Mittel in Höhe von etwa 300 Mrd. Euro angelegt seien. Dass die russische Zentralbank und ihre Chefin Elvira Nabiullina bei der Suche helfen, sei fraglich. „Die Jagd auf Nabiullinas Schätze in Europa ist aufwendiger als gedacht“, befindet das Blatt. QuelleWelt (DE)

Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.

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Die Russische Zentralbank in Moskau. Quelle: HANK50 / Shutterstock.com