EAWU-Zollkodex kommt Anfang 2018
Der neue Zollkodex der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) wurde von allen Mitgliedsländern ratifiziert und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Er soll die Einfuhrbestimmungen auf einen gemeinsamen Nenner bringen und das Zollrecht vereinfachen, weil viele nationale Regelungen wegfallen. Zusätzlich soll der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten umfangreicher ausgestaltet werden. Wie in der EU auch, wird die Zulassung in drei Statusformen möglich.
Die Zollanmeldung soll ab dem 1. Januar 2018 vollelektronisch erfolgen. Das heißt, dass die Dokumente, auf deren Grundlage die Zollanmeldung ausgefüllt wurde, nicht mehr vorgelegt werden müssen. Gleichzeitig soll das Ein-Fenster-Prinzip eingeführt werden, das den Kontrollaufwand verringert und die durchschnittliche Abfertigungszeit von derzeit einem Arbeitstag auf vier Stunden senken soll.
Deutsche Unternehmen profitieren von den neuen Regelungen, weil die Einfuhrbestimmungen der fünf EAWU-Mitgliedsländer vereinheitlicht, der Abfertigungsprozess beschleunigt und der Verwaltungsaufwand reduziert wird.
Quellen: Eurasische Wirtschaftskommission (RU), TASS (EN)
Diese Meldung stammt aus dem Morgentelegramm der AHK Russland. Das Morgentelegramm ist ein exklusiver AHK-Newsletter mit einer kurzen Nachrichtenübersicht zur Wirtschaft in Russland.
Quelle: kremlin.ru[/su_spoiler]