Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2016 gelten in Russland Quoten für den Import von Stoffen, die schädlich für die Ozonschicht sind
Ab dem 1. Juli dieses Jahres wurden für die Einfuhr für die ozonabbauenden Stoffen in das Gebiet der Russischen Föderation Quoten verhängt. Die Beschränkungen sollen bis zum 31. Dezember 2016 gelten.
Von Alexej Schmidt, Exportmanagement Schmidt & Schmidt
Der Regierungsbeschluss Nr. 503 vom 03.06.2016 legt eine Liste von ozonabbauenden Stoffen fest, für die ab 1. Juli bis zum 31. Dezember 2016 in der Russischen Föderation die Einfuhrbeschränkungen gelten.
Diese Einschränkungen gelten jedoch nicht für Unternehmen, die bis zum 15. Juni dieses Jahres einen Antrag beim Rosprirodnadzor für die Einfuhr von ozonabbauenden Stoffen stellten.
Diese Stoffe sind in der Gruppe 1 des Anhangs C Abschnitt 2.1 der einheitlichen Liste der ozonabbauenden Stoffe (s. den Beschluss der Kommission der Zollunion N 134 vom 16.08.2012) aufgelistet.
Vorsicht also bei der Einfuhr von Kühlschränken, Klimaanlagen & Co.
Die Einschränkungen wurden eingeführt damit Russland seine Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht vom 22. März 1985 und dem Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen vom 16. September 1987 nachkommen kann.
Die Außenhandelsteilnehmer sollten diese Beschränkungen bei der Einfuhr von Produkten, die ozonabbauenden Stoffe beinhalten, besonders beachten.
Dazu gehören:
- Klimaanlagen,
- Kühlschränke,
- Gefriertruhen,
- Wasserkühler,
- Eismaschinen,
- Wärmepumpen,
- Kompressoren,
- Autoklimaanlagen,
- Feuerlöscher,
- Ausrüstung für chemische Reinigung
- und Sprühflaschen.
Der Artikel ist zuerst bei Schmidt-Export.de erschienen. Exportmanagement Schmidt & Schmidt bietet Exportberatung & Vertrieb in Russland an.
Über den Autor:
ist Gründer und Geschäftsführer von Schmidt & Schmidt Exportmanagement.
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