How to: Unternehmensgründung in Montenegro

In 5 Schritten ein Unternehmen in Montenegro eröffnen

Ellenlange Antragsformulare und mehrmonatiges Warten? Falsch gedacht! So einfach ist eine Unternehmensgründung in Montenegro.

Die häufigste Unternehmensform

Ausländische Investoren und Unternehmer haben die Möglichkeit, in Montenegro verschiedene Formen von juristischen Personen zu gründen. Unseren Recherchen nach ist auch in Montenegro die häufigste Gesellschaftsform die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Vorweg ein paar Worte darüber, was eine GmbH in Montenegro überhaupt ist. In Montenegro spricht man einen Dialekt des Serbischen und in der Landessprache nennt man die GmbH „DOO“. Das steht für „Drustvo sa ogranicenom odgovornoscu“. Übersetzt ins Deutsche heißt das „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Die Gesamtzahl der Gesellschafter darf jedoch 30 nicht überschreiten. Das wichtigste Merkmal dieser Form ist, dass die Haftung der Gesellschafter durch die Einlage auf das Gründungskapital begrenzt ist.

Weitere Merkmale:

  • Das minimale Gründungskapital nach montenegrinischem Recht beträgt 1 EUR.
  • Das Kapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in nicht übertragbare Anteile aufgeteilt.
  • Ausländer können bis zu 100% der Gesellschaftsanteile halten.
  • Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, ist es nicht erforderlich, einen lokalen Partner zu haben, wie es in anderen Gerichtsbarkeiten der Fall sein kann.

Wir haben den Prozess der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Montenegro in 5 einfache Verfahrensschritte unterteilt:

Schritt 1: Alle erforderlichen Informationen, um den Prozess zu beginnen?

Bevor Sie überhaupt mit dem gesamten Prozess der Firmengründung beginnen, beantworten Sie die folgenden Fragen:

  • Verstehen Sie genau, was die Voraussetzungen für die Eintragung einer montenegrinischen GmbH sind? Erfüllen Sie diese?
  • Wie hoch sind die Kosten, die steuerlichen und rechtlichen Auswirkungen einer Gesellschaft in Montenegro? Und haben Sie das Budget, um einen ununterbrochenen monatlichen und jährlichen Betrieb zu gewährleisten?
  • Benötigen Sie ein Büro – oder reicht eine Lösung für eine virtuelle Adresse?
  • Sind Sie gewillt, nach Montenegro zu kommen, um das Unternehmen zu registrieren und zu verwalten? Oder würden Sie es vorziehen, Ihr Unternehmen aus der Ferne zu gründen und zu verwalten?

Das Aufschreiben der Antworten auf diese Fragen wird Ihnen helfen, genau zu entscheiden und zu verstehen, wie Sie die Gründung und Verwaltung Ihres Unternehmens in Montenegro organisieren werden.

Zu kompliziert? Dann hier ein erstes Informationsgespräch mit uns vereinbaren.

Wir gehen davon aus, dass Sie die Gründung Ihres Unternehmens aus der Ferne abschließen möchten – ohne die Verpflichtung, Montenegro zu besuchen, zumindest während des ersten Teils des Registrierungsprozesses.

Ihr nächster Schritt wäre also die Erteilung einer Vollmacht (Power of Attorney – POA) an Ihren gesetzlichen Vertreter in Montenegro. Auf dieser Grundlage ist Ihr gesetzlicher Vertreter vor Ort voll befugt: in Ihrem Namen zu handeln, die erforderlichen Gründungsdokumente vorzubereiten und zu unterzeichnen und den Prozess der Unternehmensregistrierung abzuschließen. Die ausgestellte Vollmacht muss in Ihrem Land notariell beglaubigt und apostilliert werden und im Original per Post an uns geschickt werden. Unsere Rechtsexperten unterstützen Sie bei der Erstellung der entsprechenden POA.

Neben der POA bereiten unsere Rechtsexperten auch andere erforderliche Gründungsdokumente vor, wie den Gründungsvertrag, den Gründungsbeschluss, oder auch die Satzung der Gesellschaft.

Falls Sie eine persönliche Reise nach Montenegro vorziehen, ist die POA nicht erforderlich, da unser Rechtsexperte alle erforderlichen Unterlagen für Sie vorbereiten und Sie zum Abschluss der notariellen Beglaubigung und anderer administrativer Verfahren begleiten wird.

Schritt 2: Die juristische Adresse – Ihr Firmensitz in Montenegro

Die offizielle Adresse des Firmensitzes ist nach montenegrinischem Recht vorgeschrieben. Wenn Ihr Unternehmen jedoch kein vollwertiges Büro benötigt, gibt es verschiedene Lösungen mit einer Art ”virtuellem Büro” mit Briefkasten – oder einem optionalen Gemeinschaftsbüro. Sie müssen jedoch die Qualität der Adresse Ihres Firmensitzes sicherstellen. Es muss immer ein vertrauenswürdiger Vertreter Ihres Unternehmens für den Posteingang oder Kontrollbesuche anwesend sein.

Wir bieten unseren Kunden eine vollwertige juristische Adresse von hoher Qualität in allen Städten Montenegros.

Video: In 5 Schritten ein Unternehmen in Montenegro eröffnen

Schritt 3: Ernennung des offiziellen Geschäftsführers

Jede eingetragene Gesellschaft muss nach montenegrinischem Recht einen Geschäftsführer haben. Nominierte Geschäftsführer – wie in anderen Rechtsordnungen – werden vom montenegrinischen Recht nicht anerkannt. Somit haben die Aktionäre der Gesellschaft folgende Möglichkeiten:

  • Erste Möglichkeit: Sie können den Gründer, einen der Gründer oder einen anderen nicht montenegrinischen Staatsbürger für die Position des Geschäftsführers der Firma benennen. Wenn Sie diese Option bevorzugen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass jeder Ausländer eine befristete Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis (eine Erlaubnis, die beide Rechte gewährt) benötigt, um das Recht zu erhalten, als Geschäftsführer des Unternehmens eingetragen zu werden. Genau aus diesem Grund wird die Eröffnung eines Unternehmens in Montenegro und die Eintragung des Gründers als Geschäftsführer sehr oft als sicherer Weg zur befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Montenegro genutzt. Geschäftsführer dieser Kategorie müssen ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis jedes Jahr erneuern.
  • Zweite Möglichkeit: Ernennung eines vertrauenswürdigen gesetzlichen Vertreters und montenegrinischen Staatsbürgers/Ansässigen als Geschäftsführer des Unternehmens. Im Vergleich zur ersten Option ist diese Option weniger zeitaufwendig und effizienter. Es ist jedoch sehr wichtig, den Geschäftsführer Ihres Unternehmens sorgfältig auszuwählen – denn diese Person hat alle Leitungsrechte innerhalb des Unternehmens und beeinflusst den Geschäftsbetrieb des Unternehmens. Wenn Sie diese Option bevorzugen, ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Sie eine ernannte und vertrauenswürdige Person haben, die die Position des Geschäftsführers für Sie hier in Montenegro ausführt.

Schritt 4: Die Gründung

Wenn Sie die wichtigsten Entscheidungen getroffen haben, ist es nun an der Zeit für die Gründung: die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente auszufüllen und zu unterzeichnen, wie z.B. die Satzung, das Statut der Gesellschaft, den Beschluss über den Geschäftsführer usw.

Zusammen mit dem Registrierungsformular, den notariell beglaubigten und unterschriebenen Dokumenten kann der Antrag auf Registrierung des Unternehmens eingereicht und das Unternehmen offiziell registriert werden: im Zentralregister für juristische Personen in Montenegro.

Wenn alle Dokumente nach dem Gesetz und mit Liebe zum Detail vorbereitet sind, verläuft der Registrierungsprozess reibungslos und dauert in der Regel bis zu sieben Arbeitstage.

Nach erfolgreicher Eintragung stellt das Zentralregister eine Eintragungsurkunde aus und das Unternehmen ist offiziell gegründet.

Dies bedeutet jedoch noch nicht, dass das Unternehmen voll funktionsfähig ist, da weitere Verwaltungsverfahren erforderlich sein können (Registrierung für die Mehrwertsteuer, Eröffnung eines Bankkontos, Registrierung des Geschäftsführers und anderer Angestellter für Sozialversicherung und Beiträge, Wohnsitz und Arbeitserlaubnis).

Schritt 5: Stempel und Business-Start!

Der nächste Verfahrensschritt nach der erfolgreichen Registrierung des Unternehmens besteht darin, den Firmenstempel zu erhalten und ein Firmenkonto zu eröffnen.

Sobald dies abgeschlossen ist, können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer anmelden möchten (ab einem Jahresumsatz von 18.000 Euro erforderlich). Außerdem müssen Sie den Geschäftsführer und die anderen Angestellten des Unternehmens bei der Steuerbehörde anmelden, um die Zahlungen der Gehälter, Steuern und Beiträge abwickeln zu können.

Wenn Ihr Geschäftsführer einen Wohnsitz und eine Arbeitserlaubnis benötigt, muss auch dieser Schritt hinzugefügt werden. In der Regel kann die Beantragung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bis zu 30 Tage dauern und wird als separater Prozess durchgeführt.

Letztendlich gibt Ihnen die Gründung eines Unternehmens bestimmte Rechte, bringt aber auch bestimmte Verpflichtungen und Pflichten nach montenegrinischem Recht mit sich. So müssen Sie als Firmengründer folgende Punkte beachten:

  • Die monatliche Buchhaltung ist obligatorisch – wir können diese Dienstleistung im Haus erbringen
  • Jährliche Finanzberichterstattung ist erforderlich – auch das bieten wir an
  • Monatliche Zahlung von Gehalt, Steuern und Beiträgen für den Geschäftsführer und andere registrierte Mitarbeiter

Dies sind die 3 wichtigsten Verpflichtungen, die Sie bei der Gründung des Unternehmens berücksichtigen müssen. Wir empfehlen Ihnen, neben der Einrichtung von Verfahren jedes Jahr einen Finanzplan zu erstellen, der alle Ausgaben, Verpflichtungen und Fristen umfasst. Auf diese Weise können Sie den ununterbrochenen Betrieb Ihres Unternehmens sicherstellen – unabhängig von seiner Größe und dem Umfang seiner Tätigkeit.

Im Vergleich zu anderen Staaten ist Montenegro eines der „einfachsten“ Länder, wenn es darum geht, Geschäfte zu machen. Der gesamte Prozess der Gründung und Führung eines Unternehmens gilt als unkompliziert.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung benötigen, bevor Sie mit dem Gründungsprozess beginnen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen!

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen hilft, sich ein besseres Bild davon zu machen, wie der Prozess der Unternehmenseintragung und -verwaltung in Montenegro aussieht. Ganz wichtig ist aber: Das Gründungsverfahren sollte von Fall zu Fall analysiert und angegangen werden. Daher laden wir Sie ein, eine Sprechstunde mit uns zu vereinbaren, damit wir die beste Lösung für Ihre Geschäftsbedürfnisse finden und Sie während des gesamten Prozesses unterstützen können!

Ihre Kontaktperson:

Bojana Minic,

Geschäftsführung Rufil Montenegro Consulting

Tel.: +382 67 555 715

Email: minic@rufil.me

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Über die Autorin:

Bojana Minic ist Geschäftsführerin von Rufil Consulting Montenegro. Auf Ostexperte.de schreibt Sie zu Themen wie Wirtschaftsrecht, Management und der internationalen Geschäftswelt.

Rufil Montenegro Consulting
ist ein One-Stop-Beratungsunternehmen, das sich auf Investitions- und Einwanderungsdienstleistungen in Montenegro spezialisiert hat. Es wurde 2014 mit dem Ziel gegründet, internationale und andere Investoren zu unterstützen, die in Montenegro aktiv sind. Rufil Montenegro Consulting ist eine Repräsentanz von Rufil Consulting – einer internationalen Unternehmensberatungsfirma mit Büros in Russland, Deutschland und Montenegro.
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